Vereinte Nationen17 ZieleSDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Agenda 2030 · Ziel 16

Ziel 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

Ziel 16 umfasst Gewaltprävention, Rechtsstaatlichkeit, Zugang zur Justiz, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, transparente Institutionen, inklusive Entscheidungsprozesse und rechtliche Identität.

37.163dokumentierte zivile konfliktbedingte Todesfälle wurden 2025 registriert.23 % weniger als 2024, aber weiterhin sehr hoch
5,1Tötungsdelikte je 100.000 Menschen wurden 2024 weltweit verzeichnet.gegenüber 5,9 im Jahr 2015
117,3 Mio.Menschen waren im Juni 2025 weltweit gewaltsam vertrieben.darunter rund 42,5 Millionen Flüchtlinge

Ziel 16 im Überblick

Ziel 16 umfasst Gewaltprävention, Rechtsstaatlichkeit, Zugang zur Justiz, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, transparente Institutionen, inklusive Entscheidungsprozesse und rechtliche Identität.

Stand 2026

Wie ist der Stand bei SDG 16 im Jahr 2026?

Die weltweite Tötungsrate und die dokumentierten zivilen Konflikttoten sind zuletzt gesunken, doch bewaffnete Konflikte, Vertreibung, Korruption, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und ungleicher Zugang zur Justiz bleiben große Hindernisse.

Jedes fünfte zivile Konfliktopfer war ein Kind

2025 war zudem jedes vierte dokumentierte zivile Todesopfer weiblich.

66 Prozent fühlen sich nachts in ihrer Wohngegend sicher

Der globale Wert blieb zwischen 2017 und 2025 weitgehend stabil; Frauen berichten in allen Regionen geringere Sicherheit.

Menschenrechtsverteidiger bleiben stark gefährdet

Für 2025 werden etwa 740 Tötungen und 190 Fälle des Verschwindenlassens geschätzt.

89 Länder mit voll konformen nationalen Menschenrechtsinstitutionen

wurden 2025 gezählt, gegenüber 70 im Jahr 2015; der Fortschritt hat sich zuletzt jedoch verlangsamt.

Quelle: Vereinte Nationen, The Sustainable Development Goals Report 2026 und Fortschrittsbericht des UN-Generalsekretärs 2026. Weitere Einzelheiten und Indikatoren sind in den verlinkten UN-Quellen verfügbar.

Agenda 2030

Die Zielvorgaben von SDG 16

Ziel 16 umfasst 12 Zielvorgaben. Die vollständige offizielle deutsche Fassung ist in der Resolution A/RES/70/1 enthalten.

16.1Gewalt und gewaltbedingte Todesfälle reduzieren

Alle Formen von Gewalt und die damit verbundenen Sterberaten überall deutlich verringern.

16.2Gewalt gegen Kinder beenden

Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder bekämpfen.

16.3Rechtsstaatlichkeit und Zugang zur Justiz fördern

Gleichen Zugang zu wirksamer Justiz auf nationaler und internationaler Ebene gewährleisten.

16.4Illegale Finanz- und Waffenströme bekämpfen

Gestohlene Vermögenswerte zurückführen und organisierte Kriminalität stärker bekämpfen.

16.5Korruption und Bestechung verringern

Korruption und Bestechung in all ihren Formen wesentlich reduzieren.

16.6Leistungsfähige und rechenschaftspflichtige Institutionen schaffen

Institutionen auf allen Ebenen transparent, wirksam und verantwortlich gestalten.

16.7Inklusive Entscheidungsfindung gewährleisten

Repräsentative, partizipative und bedarfsgerechte Entscheidungen auf allen Ebenen fördern.

16.8Entwicklungsländer in globaler Governance stärker beteiligen

Teilhabe in Institutionen der internationalen Ordnung ausweiten und stärken.

16.9Rechtliche Identität für alle gewährleisten

Bis 2030 rechtliche Identität einschließlich Geburtenregistrierung sicherstellen.

16.10Informationszugang und Grundfreiheiten schützen

Öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und grundlegende Freiheiten schützen.

16.aInstitutionelle Kapazitäten gegen Gewalt und Kriminalität stärken

Nationale Institutionen durch internationale Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau unterstützen.

16.bNichtdiskriminierende Gesetze und Politik fördern

Rechtsvorschriften und Maßnahmen für nachhaltige Entwicklung ohne Diskriminierung durchsetzen.

Handlungsbedarf

Prioritäten für Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Zivilbevölkerung und Menschenrechte schützen

Internationales Recht, Rechenschaftspflicht und Schutzmechanismen für Betroffene und Menschenrechtsverteidiger stärken.

Justiz und Institutionen zugänglich machen

Unabhängigkeit, Transparenz, Korruptionsbekämpfung und gleichberechtigten Zugang zur Justiz ausbauen.

Beteiligung repräsentativer gestalten

Frauen, junge Menschen und marginalisierte Gruppen wirksamer in öffentliche Entscheidungen einbeziehen.

Zusammenhänge

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind miteinander verbunden. Fortschritte bei SDG 16 unterstützen zugleich weitere soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele.

FAQ

Häufige Fragen zu SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Was ist SDG 16?

SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen – ist eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

Wie ist der Stand bei SDG 16 im Jahr 2026?

Der aktuelle UN-Bericht zeigt weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Eine zentrale Kennzahl ist 37.163: dokumentierte zivile konfliktbedingte Todesfälle wurden 2025 registriert.

Wie viele Zielvorgaben hat SDG 16?

SDG 16 umfasst 12 Zielvorgaben. Sie decken die zentralen politischen und praktischen Handlungsfelder des Ziels ab.

Was ist für SDG 16 bis 2030 besonders wichtig?

Zu den wichtigsten Prioritäten gehören Zivilbevölkerung und Menschenrechte schützen, Justiz und Institutionen zugänglich machen, Beteiligung repräsentativer gestalten.

Wo finde ich offizielle Daten zu SDG 16?

Offizielle globale Daten und Indikatoren zu SDG 16 veröffentlicht die Statistikabteilung der Vereinten Nationen. Die wichtigsten Quellen sind auf dieser Seite direkt verlinkt.