Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali begrüßt Errichtung des Internationalen Seegerichtshofes im Hamburg

UNIC/20

Rede zur Vereidigung der Richter im Hamburger Rathaus

HAMBURG, 18. Oktober 1996 (UN-Informationszentrum) – Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros Boutros-Ghali, hält anläßlich der Vereidigung der Richter des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg heute im Hamburger Rathaus nachstehende Rede:

Heute hier in der Freien und Hansestadt Hamburg sein zu können, ist für mich eine große Ehre. Diese große Stadt ist Sinnbild für die immerwährende Verbindung des Menschen zum Meer – als Quelle des Lebens, als Mittel des Handels, als gemeinsames Erbe aller Völker der Welt.

Die Gemeinschaft der Nationen begrüßt mit lebhafter Genugtuung, daß sich die Bundesrepublik Deutschland erboten hat, dem Internationalen Seegerichtshof hier in diesem hanseatischen Stadtstaat Gastrecht zu gewähren. Mit diesem bereits in den siebziger Jahren unterbreiteten Angebot hat sich Deutschland eindeutig zu einem multilateralen Ansatz bei dem Streben nach Frieden bekannt. Die internationale Gemeinschaft hat das Angebot Deutschlands mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Nun, mehr als 15 Jahre später, ist aus dem Seerechtsübereinkommen der Internationale Seegerichtshof hervorgegangen.

Wir feiern heute ein wahrhaft historisches Ereignis. Wir haben uns hier versammelt, um der Vereidigung der einundzwanzig Richter beizuwohnen, die dem Internationalen Seegerichtshof angehören, dessen Aufgabe es ist, die Meere und Ozeane und den Meeresboden betreffende Streitigkeiten beizulegen, und dessen Gerichtsbarkeit sich auf 75 Prozent der Oberfläche unseres blauen Planeten erstreckt.

Die Richter haben selbst in maßgeblicher Weise zur Ausarbeitung des Seerechtsübereinkommens beigetragen, das sie nun anwenden werden. Dies ist eine Situation, die im Völkerrecht präzedenzlos ist und aus der der Gerichtshof und die internationale Gemeinschaft nur Nutzen ziehen können. Auf ihren Schultern ruht die Last des Auftrages, den die Vertragsstaaten – einhundert an der Zahl – ihnen erteilt haben, das Übereinkommen auszulegen und seine konsequente Anwendung sicherzustellen.

Mit der Errichtung des Seegerichtshofs stehen wir am Beginn einer neuen Ära. Der Gerichtshof wird eine moderne Institution sein, deren Aufgabe es ist, nicht nur im Verkehr zwischen den Staaten, sondern auch zwischen Staaten, der Internationalen Meeresbodenbehörde, Unternehmen und Einzelpersonen, die die Ressourcen des internationalen Meeresbodens zu nutzen suchen, für die Aufrechterhaltung der Herrschaft des Rechts Sorge zu tragen.

Der Gerichtshof wird eine dynamische Institution sein, die für Angelegenheiten zuständig ist, die sofortiges Handeln erfordern. Er ist insbesondere befugt, vorläufige Maßnahmen anzuordnen, wenn die Meeresumwelt ernsthaft bedroht ist. Er kann gegen Hinterlegung einer Bürgschaft die sofortige Freigabe von festgehaltenen Schiffen anordnen. Bei allen Arten von Streitigkeiten, bei denen es um die Fischerei, die Nachrichtenübermittlung, die Schiffahrt und die Meeresverschmutzung geht, können Sonderkammern eingerichtet werden, um das schnellste und am besten geeignetste Verfahren zu gewährleisten.

Da seerechtliche Streitigkeiten zu Konfrontationen und Konflikten zwischen Staaten führen können, kommt dem Gerichtshof eine wichtige Rolle beim Aufbau einer internationalen Gesellschaft zu, in der die Herrschaft des Rechts gilt. Der Seegerichtshof wird Teil des von den Gründern der Vereinten Nationen vorgesehenen Systems für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten sein. Obschon kein Organ der Vereinten Nationen, ist seine Entstehung doch auf von den Vereinten Nationen geförderte Bemühungen zurückzuführen. Als Ausdruck dieser ausgezeichneten Verbindung sollte bald ein Abkommen über die Beziehungen zwischen dem Gerichtshof und den Vereinten Nationen unterzeichnet werden.

Lassen Sie uns nun der Vereidigung der Richter beiwohnen.