UN-Menschenrechtsentscheidung setzt neue Standards für Asylanträge aufgrund des Klimawandels

22. Januar 2020 – Der UN-Menschenrechtsausschuss hat festgelegt, dass Länder Menschen, die aufgrund von klimabedingten Bedrohungen Asyl beantragt haben, nicht abschieben können.

Dieses historische Urteil markiert die erste Entscheidung eines UN-Menschenrechtsvertragsorgans auf der Grundlage einer Beschwerde einer Person, die Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels suchte.

Ioane Teitota aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati hatte die Beschwerde im Jahr 2015 eingereicht, nachdem sein Asylantrag abgelehnt und er aus Neuseeland abgeschoben worden war.

Er argumentierte, dass sein Recht auf Leben verletzt worden sei, da der steigende Meeresspiegel und andere zerstörerische Auswirkungen des Klimawandels sein Heimatland unbewohnbar gemacht hätten.

Auch wenn der UN-Ausschuss feststellte, dass das Recht auf Leben nicht verletzt worden war, da ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden waren, legte der Ausschuss neue Standards fest, die den Erfolg künftiger Asylanträge im Zusammenhang mit dem Klimawandel erleichtern könnten.

Der Ausschuss stellte klar, dass Asylsuchende nicht nachweisen müssen, dass ihnen in ihrem Heimatland unmittelbarer Schaden droht. Klimabedingte Ereignisse können nämlich sowohl plötzlich als auch durch langsam einsetzende Prozesse auftreten.

Zudem betonten die Ausschussmitglieder, dass die internationale Gemeinschaft den vom Klimawandel nachteilig betroffenen Ländern helfen müsse.