84 Länder haben Kyoto-Protokoll unterzeichnet

UNIC/154

NEW YORK/BONN, 16. März 1999 (UNFCCC) – Ein Jahr nach seiner offiziellen Auflegung zur Unterschrift am Sitz der Vereinten Nationen in New York haben insgesamt 84 Länder (und die Europäische Gemeinschaft) das rechtsverbindliche Kyoto-Protokoll zur Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimawandel (UNFCCC) unterzeichnet.

“Dieser rasche Fortschritt ist ein positives Signal dafür, daß die Regierungen den Klimawandel ernst nehmen“, erklärte UNFCCC-Exekutivsekretär Michael Zammit Cutajar. „Die Gespräche über eine möglichst kostengünstige Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden voraussichtlich bis Ende nächsten Jahres zum Abschluß gebracht werden können. Damit steht den Signatarstaaten nichts mehr im Wege, um das Beitrittsverfahren zum Protokoll rasch zu beenden.“

Das Kyoto-Protokoll wurde am 12. Dezember 1997 angenommen und vom 16. März 1998 bis 15. März 1999 zur Unterschrift aufgelegt. Die Regierungen arbeiten jetzt an einem zweijährigen Aktionsplan für die Regelung der noch offenen Detailfragen des Protokolls, damit das Abkommen voll wirksam werden kann, wenn es nach dem Jahr 2000 in Kraft tritt.

Nach der Unterzeichnung des Abkommens durch einen Staat muß die Ratifikation erfolgen, ein Verfahren, das häufig die Zustimmung des Parlaments vorsieht. Bislang haben sieben Länder – allesamt kleine Inselstaaten oder tief liegende Länder, denen der steigende Meeresspiegel besondere Sorge bereitet – das Abkommen ratifiziert. Das Kyoto-Protokoll tritt 90 Tage nach der Ratifikation durch mindestens 55 Vertragsparteien der Klimakonvention in Kraft; darunter müssen sich Industriestaaten befinden, auf die gemeinsam mindestens 55 Prozent der gesamten Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 entfallen. Regierungen, die das Protokoll während der Unterzeichnungsfrist nicht unterschrieben haben, können jetzt im Wege der Annahme, der Billigung oder des Beitritts noch Vertragspartei des Abkommens werden.

Das Kyoto-Protokoll war auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (COP-3) im Dezember 1997 im Konsensweg angenommen worden. Es verpflichtet die Industriestaaten, ihre gemeinsamen Emissionen von sechs wichtigen Treibhausgasen im Zeitraum der Jahre von 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent zu senken.

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HINWEIS FÜR JOURNALISTEN: Eine aktuelle Liste der Unterzeichnungen und Ratifikationen findet sich im Internet unter http://www.unfccc.de/. Weitere Informationen erhalten Sie von Michael Williams, Tel.: (+41-22) 917 8242/44, Fax (+41-22) 797 3464, e-mail [email protected] oder von UNIC Bonn.