Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen

UNIC/35

Ein kurzer Abriß ihrer Geschichte

BONN, 20. Februar 1997 — Aus Anlaß der ersten Tagungen über die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) vom 25. Februar bis 7. März in Bonn hat das UNO-Klimasekretariat folgenden Überblick über die Geschichte der Konvention herausgegeben:

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen steht seit ihrer Verabschiedung vor fünf Jahren auf dem Umweltgipfel 1992 in Rio de Janeiro, im Mittelpunkt der weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung. Sie ist auch eines der wirkungsvollsten Instrumente der internationalen Gemeinschaft zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Seit Rio wurde viel erreicht – aber die schwierigsten Entscheidungen liegen noch vor uns.

Die ökologische Herausforderung

Der schwedische Wissenschaftler Svante Ahrrenius hat schon 1898 davor gewarnt, daß Kohlendioxydemissionen zu einer globalen Erwärmung führen können. Aber erst in den 70er Jahren, durch das wachsende wissenschaftliche Verständnis des Systems der Erdatmosphäre, erfuhr dieses früher eher unbekannte wissenschaftliche Gebiet größere Beachtung.

Um den Politikern und der allgemeinen Öffentlichkeit einen besseren Einblick in die neuen Erkenntnisse der Forschung zu verschaffen, wurde vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) der Zwischenstaatliche Ausschuß über Klimaänderungen (IPCC) gegründet. IPCC erhielt den Auftrag, den gegenwärtigen Wissensstand über das Klimasystem und Klimaveränderungen, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Klimawandels und mögliche Gegenstrategien zu analysieren.

1990 hat IPCC seinen ersten Bericht veröffentlicht. Er wurde nach eingehender Prüfung durch hunderte führender Wissenschaftler und Experten verabschiedet und bestätigte die wissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels. Der Bericht hatte große Wirkung sowohl auf Politiker als auch auf die allgemeine Öffentlichkeit und beinflußte in hohem Maße die Verhandlungen über die Klimakonvention.

Und dies sind die Erkenntnisse von IPCC (Stand 1996):

    • Man muß davon ausgehen, daß die durch den Menschen verursachten Treibhausgasemissionen zu einem raschen Klimawandel führen. Kohlendioxyd wird durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe und die Abholzung freigesetzt. Methan und Stickoxyde werden durch die Landwirtschaft, durch veränderte Bodennutzung und aus anderen Quellen abgegeben. Fluorchlorkohlenwasserstoffe und andere Gase spielen ebenfalls eine Rolle. Durch die Verdichtung der atmosphärischen “Decke“ aus Treibhausgasen, stören diese Emissionen die Energieflüsse, die unser Klimasystem regulieren.
    • Klimamodelle sagen eine Zunahme der globalen Erwärme um 1 bis 3,5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 voraus. Diese Prognose beruht auf den gegenwärtigen Emissionstrends and enthält noch viele Unsicherheiten, vor allem auf regionaler Ebene. Weil das Klima nicht sofort auf den Ausstoß von Treibhausgasen reagiert, wird es sich auch noch hunderte Jahre nach einer Stabilisierung ihrer Konzentrationen in der Atmosphäre weiter verändern. In der Zwischenzeit können schnelle und unerwartete Klimaveränderungen nicht ausgeschlossen werden. Es gibt Hinweise darauf, daß der Klimawandel schon begonnen hat.

 

  • Der Klimawandel wird große Auswirkungen auf die globale Umwelt haben. Allgemein gesprochen, je schneller sich das Klima ändert, desto größer wird das Risiko von Schäden sein. Es wird erwartet, daß der mittlere Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 um 15-95 cm ansteigt und Überschwemmungen und andere Schäden verursacht. Klimazonen (und damit Ökosysteme und landwirtschaftliche Anbauzonen) könnten sich in den mittleren Breitengraden um 150-550 km zu den Polen hin verlagern. Wälder, Wüsten, Weideland und andere unbewirtschaftete Ökosysteme könnten feuchter, trockener, heißer oder kälter werden. In der Folge könnte es zur Verkleinerung der Anbauflächen, ihrem Zerfall und zur Ausrottung zahlreicher Tier- und Pflanzengattungen kommen.

 

 

  • Die menschliche Gesellschaft wird vor neuen Risiken und Erschwernissen stehen. Während die globale Nahrungssicherheit wohl nicht in Gefahr ist, könnte es in einige Regionen zu Nahrungsmittelknappheit und Hungersnöten kommen. Die Wasservorkommen werden beeinträchtigt, wenn sich die bisherige Häufigkeit von Niederschlägen und Verdunstung ändert. Die physikalische Infrastruktur wird gestört, insbesondere durch den Anstieg des Meeresspiegels and durch extreme Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, die vielleicht in einigen Regionen häufiger und intensiver auftreten werden. Es wird viele direkte und indirekte Auswirkungen auf die ökonomischen Aktivitäten, das Wohn-und Siedlungswesen und die menschliche Gesundheit geben. Die Armen werden am meisten von den negativen Auswirkungen des Klimawandels bedroht.

 

 

  • Menschen und Ökosysteme werden sich an das zukünftige Klimasystem anpassen müssen. Emissionen von heute und gestern haben die Erde schon auf ein gewisses Ausmaß an Klimaveränderungen im 21. Jahrhundert festgelegt. Die Anpassung an diese Veränderungen erfordert ein umfassendes Verständnis der sozio-ökonomischen und natürlichen Systeme, ihrer Anfälligkeit für Klimawandel und ihrer Adaptionsfähigkeit. Es gibt viele Strategien, um diese Anpassung zu fördern.

 

 

  • Um die Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu stabilisieren, werden große Anstrengungen notwendig sein. Nach den derzeitigen Trends, entsprechen die gesamten klimatischen Auswirkungen der steigenden Treibhausgasemissionen etwa dem doppelten Volumen der vorindustriellen Kohlendioxydkonzentrationen bis zum Jahr 2030 und einer zumindest Verdreifachung dieser Werte bis zum Jahr 2100. Wenn die globalen Emissionen auf ihrem derzeitigen Niveau eingefroren werden könnten, würde sich die CO2-Verdoppelung auf das Jahr 2100 verschieben. Der Ausstoß müßte schließlich auf unter 30% der derzeitigen Werte gesenkt werden, damit sich die Konzentrationen irgendwann in Zukunft auf dem Niveau eines verdoppelten Kohlendioxydausstoßes einpendeln können. Diese Reduzierungen müßten trotz wachsender Bevölkerungszahlen und einer expandierenden Weltwirtschaft vorgenommen werden.

 

Auf dem Weg zu einer Konvention

In Reaktion auf die zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde in den späten 80er und frühen 90er Jahren eine Reihe von zwischenstaatlichen Konferenzen über Klimaänderungen abgehalten. 1990 wurde auf der zweiten Weltklimakonferenz ein Rahmenvertrag über den Klimawandel gefordert. Die von WMO, UNEP und anderen internationalen Organisationen unterstützte Konferenz brachte Verhandlungen und Diskussionen auf Ministerebene zwischen 135 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft.

Die Abschlußerklärung, die nach schwierigen Verhandlungen verabschiedet wurde, machte keine Angaben über internationale Reduktionsziele für Emissionen. Aber sie unterstützte eine Reihe von Prinzipien, die später in die Klimarahmenkonvention aufgenommen wurden: die Bewertung des Klimawandels als “gemeinsames Problem der Menschheit“, die Bedeutung von Gleichbehandlung, die “gemeinsame aber differenzierte Verantwortlichkeit“ der Länder auf unterschiedlichem Entwicklungsstand, die Forderung nach nachhaltiger Entwicklung und das Vorsorgeprinzip.

In der Zwischenzeit begann die allgemeine Öffentlichkeit zu reagieren. Obwohl nicht eindeutig auf den Klimawandel zurückführbar, haben Hitzewellen und Rekordstürme in den USA und anderswo zu einer Reihe von Medienberichten über Klimaänderungen und ihre vermutlichen Auswirkungen geführt. Der starke Trend zum Umweltbewußtsein und, im Jahr 1985, die Entdeckung des Ozonlochs über der Antarktis (das nicht in direktem Zusammenhang zum Klimawandel steht) haben die öffentliche Besorgnis weiter angeheizt.

Dann beschloß die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1990 die Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Der zwischenstaatliche Verhandlungsausschuß für eine Klimarahmenkonvention (INC/FCCC) traf sich zwischen Februar 1991 und Mai 1992 fünf Mal. Angesichts einer klaren Terminvorgabe – der Umweltgipfel 1992 in Rio – erarbeiteten die Vertreter von 150 Ländern die Konvention in lediglich 15 Monaten. Sie wurde am 9. Mai 1992 in New York beschlossen und einige Wochen später in Rio zur Unterschrift aufgelegt.

Die neue Konvention richtete ein Verfahren ein, mit dem eine geeignete Antwort auf den Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten gefunden werden soll. Vor allem wurde ein Informationsystem geschaffen, das den Regierungen auferlegt, regelmäßig über ihre nationalen Strategien in Sachen Treibhausgasemissionen und Klimawandel zu berichten. Anhand dieser Informationen sollen die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention geprüft werden. Außerdem einigten sich die Industriestaaten darauf, den Entwicklungsländern durch Finanz- und Technologietransfer dabei zu helfen, den Klimaveränderungen zu begegnen. Die Industriestaaten haben sich auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückzufahren.

Die Konvention trat am 21. März 1994 in Kraft und zählt heute 164 Vertragsstaaten.

Die politische Herausforderung

Sowohl die durch den Klimawandel verursachten Schäden wie auch die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben enorme ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen. Die Kosten des Klimawandels sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die Industriestaaten sind zwar für über zwei Drittel der bisherigen Emissionen und ungefähr 75% des derzeitigen Ausstoßes verantwortlich, aber sie sind am besten dafür gerüstet, sich vor Schäden zu bewahren. Entwicklungsländer haben in der Regel geringe Pro-Kopf-Emissionen, haben einen großen Bedarf an wirtschaftlicher Entwicklung und sind viel stärker von den Auswirkungen der Klimaänderungen bedroht.

Diese Unterschiede haben dazu beigetragen, die Positionen der Regierungen in den internationalen Verhandlungen zu klären. Die wichtigsten Kontrahenten dabei sind:

* Die Europäische Union. In Reaktion auf die ökologische Besorgnis spielte die Europäische Union (oder, rechtlich gesehen, die Europäische Gemeinschaft) eine führende Rolle bei der Aufnahme von Verhandlungen über die Konvention. Im allgemeinen trat die EU für bindende Ziele und Zeitpläne zur Reduzierung von Emissionen ein; andere Länder stimmten dem nicht zu, so daß konkrete Ziele und Zeitpläne nicht in den Vertrag aufgenommen werden konnten. Die EU wollte außerdem zulassen, daß sich Länder auf gemeinsame Ziele festlegen können. Dies beeinflußt jetzt die interne Diskussion in der Europäischen Union zwischen den ärmeren Mitgliedstaaten, die sich für höhere Emissionsquoten innerhalb eines zukünftigen, gemeinsamen EU-Ziels aussprechen, und den reicheren Mitgliedstaaten, die ihren Ausstoß stärker vermindern müßten, um die höheren Quoten der anderen zu kompensieren.

* Die JUSSCANZ-Länder. Die Industriestaaten, die nicht der EU angehören, umfassen Japan, USA, Schweiz, Kanada, Australien, Neuseeland und Norwegen. Viele Mitglieder dieser Gruppe tendieren gemeinsam zu einem “flexibleren“ Ansatz zur Begrenzung des Treibhausgasausstoßes. Vor allem die USA spielten eine führende Rolle bei der Ausarbeitung von Artikel 4.2 über die Verpflichtungen der Industrieländer zur Reduzierung von Emissionen. Trotz der “kreativen Zweideutigkeit“ des Abschlußtextes wird dieser Artikel fast überall dahingehend interpretiert, daß er die Industriestaaten dazu verpflichtet, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zu senken. Als die Clinton-Administration 1993 an die Regierung kam, nahm sie eine weichere Haltung ein und akzeptierte ausdrücklich die Absicht des Landes, ein Stabilisierungsziel zu verfolgen.

* Länder mit Übergangswirtschaft. Die industrialisierten Länder Mittel- und Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion tragen in bedeutendem Ausmaß zur Emission von Treibhausgasen bei. Bedingt durch den ökonomischen Zusammenbruch nach dem Endes des Kommunismus, werden sie jedoch vermutlich in der Lage sein, ihre Emissionen bis zum Jahr 2000 unter dem Niveau von 1990 zu halten. Danach ist allerdings damit zu rechnen, daß sich ihre Wirtschaften – und damit ihre Emissionshöhe – wieder beleben.

* Die Gruppe 77 und China. Über die G77 erarbeiten die Entwicklungsländer gemeinsame Positionen zur Frage der Emissionsreduzierung und zur Frage des Finanz- und Technologietransfers. Allerdings vertreten die Mitglieder der G77 oft stark unterschiedliche Interessen. So haben zum Beispiel China und andere Länder enorme Kohlevorkommen, die für ihre wirtschaftliche Entwicklung lebensnotwendig sind. Die afrikanischen Länder konzentrieren sich oft auf ihre Gefährdung und die Auswirkungen der Emissionen. Viele der asiatischen “Tiger“ haben Sorge, daß möglicherweise sie als nächste an die Reihe kommen, wenn es um Zielvorgaben für die Reduzierung von Emissionen geht. Länder mit einem großen forstwirtschaftlichen Sektor sind besonders empfindlich, wenn es um die Auswirkungen auf den Waldbestand geht; und so weiter.

* Der Verband der kleinen Inselstaaten. Die AOSIS-Länder haben eine herausragende Rolle bei der Unterstützung der Konvention gespielt. Sie sind besonders von den Gerfahren eines steigenden Meeresspiegels bedroht und sind daher klar für schnelle Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen.

* Die Organisation erdölexportierender Länder. OPEC-Mitglieder befürchten die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre Wirtschaft, wenn andere Länder ihren Erdölverbrauch reduzieren. Saudi-Arabien, Kuwait und andere Länder wiesen darauf hin, daß es noch immer eine Reihe ungeklärter wissenschaftlicher Fragen gibt. Sie forderten daher besondere Vorsicht bei der Ausarbeitung der Konvention.

* Wirtschaftsunternehmen. Die erste Gruppe von Wirtschaftsunternehmen, die an den Klimagesprächen als Beobachter teilnahmen, waren Energie-intensive Firmen, die besorgt über die allenfalls negativen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Konvention waren. Seit kurzem verfolgen auch Firmen aus anderen Wirtschaftbereichen diesen Prozeß genauer, darunter z.B. der Versicherungssektor, der befürchtet, bei vermehrten Stürmen und anderen möglichen Auswirkungen der Klimaänderung besonders betroffen zu werden. Aber auch Firmen aus dem Bereich der sauberen Energieformen sind interessiert; sie sehen hier neue Marktchancen.

* Umweltschützer. Grüne Gruppen waren von Anfang an in der Frage des Klimawandels aktiv. Viele betätigen sich als Lobbyisten bei Delegierten und den Medien. Bei internationalen Tagungen geben sie den vielbeachteten Newsletter “Eco“ heraus. Die Mehrheit dieser Gruppen kommt aus Industrieländern, obwohl man sich ständig um eine stärkere Teilnahme von NGOs aus Entwicklungsländern bemüht.

* Örtliche Behörden. Viele Städte in aller Welt haben eigene Pläne zum Klimaschutz vorgestellt, die weitaus ambitionierter sind, als die ihrer nationalen Regierungen. Stadtverwaltungen sind von entscheidender Bedeutung wegen ihrer Zuständigkeit für die Energieversorgung, den öffentlichen Verkehr und andere Aktivitäten im öffentlichen Sektor, die Emissionen von Treibhausgasen hervorrufen. Bürgermeister und andere Lokalpolitiker haben eine Vereinigung gebildet, um ihre Sicht bei Versammlungen über die in der Konvention angesprochenen Fragen zu vertreten.

Jüngste wissenschaftliche und politische Entwicklungen

Nach der Verabschiedung der Konvention in Rio setzte der Zwischenstaatliche Verhandlungsausschuß seine Arbeit fort und erörterte in sechs weiteren Sitzungen Fragen der Reduktionsverpflichtungen, die finanziellen Vorkehrungen, die technische und finanzielle Unterstützung für die Entwicklungsländer, sowie verfahrenstechnische und institutionelle Angelegenheiten. Der Ausschuß wurde nach seiner 11. und letzten Sitzung im Februar 1995 aufgelöst. Die Konferenz der Vertragsstaaten (COP) wurde damit zur höchsten Instanz. Die erste Tagung dieser Konferenz fand vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin statt.

Aufgrund der Konvention hatte die Erste Vertragsstaatenkonferenz zu überprüfung, ob die Verpflichtung der Industriestaaten zur Reduzierung ihrer Emissionen auf das Niveau von 1990 bis zum Jahr 2000 ausreichend ist, um die Zielsetzungen der Konvention zu erreichen. Die Vertragsstaaten kamen überein, daß tatsächlich neue Verpflichtungen für die Zeit nach dem Jahr 2000 erforderlich sind. Sie setzten eine Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM) ein, mit dem Auftrag, “ein Protokoll oder ein anderes Rechtsinstrument“ auszuarbeiten, das dann auf der Dritten Vertragsstaatenkonferenz verabschiedet werden soll.

Die Verhandlungen aufgrund des Berliner Mandats sollen sich mit allen Treibhausgasen befassen und die Festlegung von quantifizierten Begrenzungs- und Reduktionszielen innerhalb bestimmter Zeitrahmen (etwa bis zu den Jahren 2005, 2010 und 2020) erörtern. Das Berliner Mandat soll jedoch keine neuen Verpflichtungen für Entwicklungsländer einführen.

Der Zweite IPCC-Bericht wurde bald nach dem Berliner Treffen im Dezember 1995 verabschiedet. Dieser Bericht wurde von mehr als 2000 Wissenschaftlern und Experten weltweit verfaßt und überprüft. Er war bald für seine Feststellung bekannt, daß “bei Abwägen der Beweismittel alles auf einen wahrnehmbaren menschlichen Einfluß auf das allgemeine Klima hindeutet“. Aber der Bericht bewirkte weitaus mehr. Er bestätigte z. B., daß es “Optionen ohne Bedauern“ und andere kostengünstige Strategien zur Bekämpfung von Klimaänderungen gibt.

Die Vertragsstaatenkonferenz hielt ihre zweite Tagung vom 8. bis 19. Juli 1996 ab. Minister betonten in ihren Erklärungen, daß die Gespräche zur Stärkung der Klimarahmenkonvention beschleunigt werden müßten. Sie bekräftigten, daß der Zweite IPPC-Prüfbericht “die zur Zeit umfassendste und zuverlässigste Beurteilung der Wissenschaft über Klimaveränderungen, ihre Auswirkungen und mögliche Gegenmaßnahmen“ darstellt. Sie vertraten weiterhin die Ansicht, daß der Bericht als “wissenschaftliche Grundlage für die unbedingt notwendigen verstärkten Aktionen auf weltweiter, regionaler und nationaler Ebene“ dienen soll, “insbesondere seitens der Länder nach Annex I (Industriestaaten), um den Ausstoß von Treibhausgasen einzuschränken und zu senken“.

Die Dritte Vertragsstaatenkonferenz wird in der Zeit vom 1. bis 12. Dezember 1997 in Kyoto, Japan stattfinden. Sie soll neue Verpflichtungen der Industriestaaten zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen nach dem Jahr 2000 beschließen.

Welche Emissionskontrollen werden von den Ländern ergriffen?

Der Austausch von Informationen zwischen den Regierungen ist von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit der Klimarahmenkonvention. Die Vertragparteien müssen der Vertragsstaatenkonferenz dazu regelmäßig “nationale Berichte“ vorlegen. Diese Informationen über nationale Treibhausgasemissionen, über internationale Zusammenarbeit und nationale Aktivitäten werden regelmäßig überprüft, so daß die Vertragsstaaten die Wirksamkeit der Konvention kontrollieren und Lehren für zukünftige nationale und globale Maßnahmen ziehen können.

Die Überprüfung der nationalen Berichte der Industriestaaten 1996 (die ersten Berichte der Entwicklungsländer sollen 1997 vorgelegt werden) ergab, daß die CO2-Emissionen in den meisten Industriestaaaten weiter ansteigen. Ein Datenvergleich des Jahres 1990 mit den Hochrechnungen für das Jahr 2000 zeigt, daß mit einem weiteren Anstieg der CO2-Emissionen in dieser Dekade gerechnet werden muß, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die große Ausnahme bilden die Länder mit Übergangswirtschaft. Bei Methan erwarten alle bis auf drei Vertragsparteien eine Senkung oder zumindest Stabilisierung ihrer Emissionen in dieser Dekade. Die Trends bei den Stickoxyden sind nicht deutlich ablesbar. Einige Staaten sehen hier allerdings größere Absenkungen voraus.

Die Daten zeigen außerdem, daß 80,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen der Industriestaaten auf Kohlendioxyd entfallen. Die Verbrennung von Treibstoffen wird dabei als wichtigste CO2-Quelle bestätigt. 33 Länder waren 1990 für rund zwei Drittel des weltweiten Kohlendioxydausstosses verantwortlich. Damit erscheint bestätigt, daß CO2 das wichtigste Treibhausgas ist, das durch die Tätigkeit des Menschen entsteht.

Die Industriestaaten prüfen eine breite Palette von Maßnahmen und Richtlinien auf dem Gebiet des Klimawandels. Die von den Regierungen gewählten politischen Optionen werden in erster Linie von nationalen Gegebenheiten bestimmt. Dabei spielen politische Strukturen und die Gesamtwirtschaftslage eine besondere Rolle. Viele Entscheidungen sind sogenannte “Maßnahmen ohne Bedauern“, die ökologische oder wirtschaftliche Vorteile bringen, ohne dabei etwas mit den Befürchtungen über Klimaveränderungen zu tun haben zu müssen. Neben den regulativen und wirtschaftlichen Instrumenten fördern die Vertragsparteien freiwillige Vereinbarungen mit der Industrie und öffentlichen Unternehmungen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Information und Ausbildung sind weitere wichtige Bereiche, in denen Maßnahmen getroffen werden können.

Besondere Maßnahmen werden in den meisten der wichtigsten Wirtschaftszweige ergriffen. Die Strategien für den Energiesektor (die größte Emissionsquelle in vielen Ländern) umfassen eine Umstellung auf Brennstoffe mit wenig oder überhaupt keinem Kohlenstoff, Reformen der Marktregulierung, um den Wettbewerb voranzutreiben und den Abbau von Kohlesubventionen. Zu den Strategien im industriellen Bereich zählen freiwillige Vereinbarungen, Standards, finanzielle Anreize und liberalisierte Energiepreise.

Der Schwerpunkt in den Bereichen Wohnbau, Handel und Institutionen liegt auf energiewirksamen Standards für neue Gebäude, höheren Energiepreisen und öffentlichen Informationskampagnen. Die Maßnahmen in der Landwirtschaft umfassen die Verringerung der Herdengröße und des Düngemittelverbrauchs sowie eine Verbesserung der Abfallbeseitigung. Obwohl die meisten Regierungen eine Ausweitung des Transportsektors prognostizieren, wird nur über relativ wenig Maßnahmen berichtet, wie diese Emissionen kontrolliert werden sollen.

Vorbereitungen für Kyoto

Die Konvention ist ein fortschreitender Prozeß, der sich mit wichtigen Fragen wie der Vorlage von Informationen über nationale Maßnahmen und dem Transfer von finanzieller Unterstützung für die Entwicklungsländer beschäftigt. Aber der Entwurf der Vereinbarung von Kyoto wird 1997 eindeutig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen.

In der noch verbleibenden Zeit bis zur Dritten Vertragsstaatenkonferenz wird es vermutlich nicht möglich sein, alle derzeit auf dem Tisch liegenden Vorschläge im Detail auszuarbeiten. Einige der noch unausgereiften Ideen für die Umsetzung der Verpflichtungen der Industrieländer könnten die Grundlage für weitergehende Verhandlung nach 1997 bilden. Was jetzt gebraucht wird, ist eine Vereinbarung, die stark und überzeugend genug ist, um den Investoren und Konsumenten die richtigen ökonomischen Signale zu geben. Dies würde die Kyoto-Vereinbarung zu einem Erfolg und den Weg für weitere Aktionen in den kommenden Jahren frei machen.