Einigung bei den Klimagesprächen über die weitere Vorgangsweise nach Kyoto

UNIC/105

Bonn, 12. Juni 1998 (UNFCCC) – Zweiwöchige Beratungen von Nebenorganen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen gehen heute in Bonn zu Ende. Sie haben den Weg für die Festlegung der Details des Kyoto-Protokolls geebnet.

Das im vergangenen Dezember verabschiedete Kyoto-Protokoll verpflichtet die Industriestaaten dazu, ihre gemeinsamen Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum der Jahre 2008 – 2012 um rund 5% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Um diesen Ländern dabei zu helfen, die Kosten ihrer Emissionsreduktionen zu senken, sieht das Protokoll eine Reihe von Mechanismen vor, die Flexibilität und Zusammenarbeit fördern sollen. Die Spielregeln dieser Mechanismen müssen noch vereinbart werden, bevor das Protokoll – voraussichtlich nach dem Jahr 2000 – in Kraft treten kann.

„Noch während die Regierungen ihre wichtige Arbeit zur Durchführung der Konvention selbst weiter vorantreiben, setzen sie schon den neuen Verhandlungszyklus nach Kyoto in Gang“, betont der Exekutivsekretär der Konvention, Michael Zammit Cutajar. „Auf diesem ersten Treffen haben sie sich daher vor allem darauf konzentriert, ihre Positionen darzulegen und einen Meinungsaustausch über das Funktionieren des Protokolls in der Praxis durchzuführen. Die nächsten Monate werden zahlreiche Bemühungen sehen, um die erforderliche politische Dynamik zu schaffen, damit auf der Konferenz der Vertragsparteien im kommenden November in Buenos Aires entscheidende Beschlüsse gefaßt werden können.“

Insbesondere müssen die Regierungen weitere Fortschritte bei den operativen Details des „Verfahrens zur sauberen Entwicklung“ machen, die den Industriestaaten ermöglicht, Projekte zur Emissionsreduzierung in Entwicklungsländern zu finanzieren und dafür Gutschriften für ihr eigenes Emissionssenkungssoll zu erhalten. Regeln braucht man auch für die „Gemeinsamen Durchführungsmaßnahmen“, die Gutschriften für Investitionen in anderen Industriestaaten bringen, sowie für ein internationales System des „Emissionshandels“, durch den jene Industriestaaten, die über das vereinbarte Ziel hinaus weitere Senkungen ihres Treibhausgasausstoßes vornehmen, diese „Überschußgutschriften“ an andere verkaufen können.

Weitere Verhandlungsthemen waren die „nationalen Berichte“, die von den Regierungen aufgrund der Konvention vorgelegt werden müssen; die Entwicklung und Übertragung von Technologie; die Anlage von Emissionsinventaren; Ausbildung und öffentliches Problembewußtsein; finanzielle Vorkehrungen; ein multilaterales Konsultationsverfahren zur Unterstützung jener Länder, die bei der Erfüllung ihrer Konventionsverpflichtungen Schwierigkeiten haben; sowie die Berechnung der Emissionsreduktionen durch Wälder und andere land- und forstwirtschaftliche Aktivitäten, die Kohlendioxid binden (“carbon sinks“).

An den vom 2. – 12. Juni im Bonner Hotel Maritim abgehaltenen Klimagesprächen nahmen rund 1.200 Teilnehmer teil. Die Gespräche werden auf der Vierten Konferenz der Vertragsparteien der Klimakonvention (COP-4), die vom 2. – 13. November 1998 in Buenos Aires, Argentinien, stattfindet, fortgesetzt. Das Kyoto-Protokoll wurde bisher von 40 Vertragsparteien unterzeichnet.

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Hinweis für Journalisten: Der Vorsitzende des Nebenorgans für Durchführungsmaßnahmen, Bakary Kante, der Vorsitzende des Nebenorgans für wissenschaftliche und technische Untersuchungen, Chow Kok Kee, und UNFCCC-Exekutivsekretär Michael Zammit Cutajar werden im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, den 12. Juni, um 13.15 Uhr im Salon Schumann, Hotel Maritim, über die Ergebnisse der Bonner Gespräche berichten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Michael Williams, Informationsstelle für Konventionen, heute unter (+ 41-79) 4091528, oder ab Montag in Genf unter (+41-22) 917 8242/44; Fax (+41-22) 797 3464, e-mail [email protected].