Erneuerung der Vereinten Nationen: Ein Reformprogramm

UNIC/57
16. Juli 1997
Fakten und Zahlen

Die wichtigste Punkte auf einen Blick *

UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat der Generalversammlung am 16. Juli ein Reformprogramm vorgelegt, das einen Katalog umfassender und weitreichender Änderungen enthält, die die Organisation unverrückbar auf den Weg einer tiefgreifenden, grundlegenden Reform bringen werden. Ziel dieser Reform ist es, “eine größere Geschlossenehit in der Zielverfolgung, ein kohärenteres Vorgehen und erhöhte Beweglichkeit und Handlungsfähigkeit“ der Vereinten Nationen sicherzustellen.

Einige der Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden, andere werden mehr Zeit in Anspruch nehmen, viele schließlich bedürfen eines Beschlusses der Mitgliedstaaten. Reform ist letzten Endes ein Prozeß und nicht ein einmaliges Ereignis.

Die Maßnahmen und Empfehlungen konzentrieren sich auf folgende Schwerpunktbereiche:

1.   Schaffung einer neuen Führungs- und Managementstruktur, die den Generalsekretär besser in die Lage versetzt, die ihm obliegenden Führungsaufgaben wahrzunehmen, und die das erforderliche Maß an Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht in der Organisation gewährleistet. Dies soll geschehen durch

  • die Schaffung der Position eines Stellvertretenden Generalsekretärs;
  • die Schaffung einer Hochrangigen Managementgruppe;
  • die Weiterentwicklung und Stärkung der Exekutivausschüsse für die vom Generalsekretär im Januar 1997 geschaffenen Sektorgruppen, zu denen alle Hauptabteilungen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen gehören;
  • die Dezentralisierung der Entscheidungsprozesse auf die Landesebene und die Zusammenfassung der Präsenz der Vereinten Nationen “unter einer Flagge“;
  • die Schaffung einer Strategischen Planungseinheit;

2.   Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Einrichtung eines revolvierenden Kreditfonds, der aus freiwilligen Beiträgen oder auf eine andere von den Mitgliedstaaten vorgeschlagene Weise gespeist würde, mit einer Kapitalausstattung von bis zu 1 Milliarde Dollar, bis eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Lage der Organisation gefunden wird.

3.   Zusammenfassung von insgesamt 12 Sekretariatseinheiten zu nunmehr fünf und vorgeschlagene Zusammenlegung von fünf zwischenstaatlichen Organen zu künftig zweien.

4.   Einführung einer neuen Managementkultur, flankiert von Management- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, durch die mindestens 1.000 Dienstposten eliminiert, die Verwaltungskosten um ein Drittel gesenkt, die Leistungen erhöht und im Laufe der Zeit noch weitere Personal- und Kosteneinsparungen erzielt werden.

5.   Grundlegende Überprüfung der Leitlinien und Verfahren im Bereich des Personalwesens, um sicherzustellen, daß alle Bediensteten über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und die erforderlichen Bedingungen vorfinden, um gute Arbeit leisten zu können.

6.  Förderung einer nachhaltigen und bestandfähigen Entwicklung als zentrale Priorität der Vereinten Nationen durch

  • die Zusammenfassung der mit Entwicklungstätigkeiten befaßten VN-Fonds und -Programme in einer VN-Gruppe für Entwicklung, welche die Konsolidierung und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Teilen erleichtern wird, ohne ihre Eigenständigkeit und ihr selbständiges Profil zu beeinträchtigen;
  • den Vorschlag der Schaffung einer “Entwicklungsdividende“ zur Umlenkung finanzieller Mittel aus dem Verwaltungsbereich zu den Entwicklungsaufgaben;
  • Schaffung eines neuen Büros für Entwicklungsfinanzierung, in dem unter der Ägide des neuen Stellvertretenden Generalsekretärs innovative Methoden zur Mobilisierung neuer Finanzmittel für die Entwicklung ersonnen werden;
  • Vorschläge, um durch mehrjährige ausgehandelte sowie freiwillige Beitragszusagen eine Lastenteilung und bessere Vorhersehbarkeit bei der Finanzierung der VN-Entwicklungstätigkeiten zu erreichen;
  • die Stärkung der Umweltdimension der Tätigkeiten der Vereinten Nationen, insbesondere des VN-Umweltprogramms (UNEP);

7.   Stärkung und zielgerichtete Wahrnehmung der normativen, grundsatzpolitischen und wissensbezogenen Funktionen des Sekretariats und seiner Kapazität zur Betreuung der zwischenstaatlichen Organe der Vereinten Nationen durch die Schaffung einer konsolidierten Gruppe für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten.

8.   Verbesserung der Fähigkeit der Vereinten Nationen zur rascheren Dislozierung von Friedenssicherungs- und anderen Feldeinsätzen, unter anderem durch die Verbesserung der Schnelleingreifkapazität der Vereinten Nationen.

9.   Stärkung der Fähigkeit der Vereinten Nationen zur Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit durch Bestimmung der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten zur Koordinierungsstelle auf diesem Gebiet.

10.   Stärkung der internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus durch Zusammenfassung der diesbezüglichen Programme und Aktivitäten der Vereinten Nationen in Wien in einem Büro für Drogenbekämpfung und Verbrechensverhütung.

11.   Ausweitung der Menschenrechtsaktivitäten durch die Neuorganisation und Neugliederung des Menschenrechtsbereichs und die feste Einbindung der Menschenrechte in alle Haupttätigkeiten und -programme der Vereinten Nationen.

12.   Förderung der Abrüstungsagenda durch die Schaffung einer Hauptabteilung Abrüstung und Rüstungsregelung, die sich mit der Frage der Reduzierung der Rüstungen und Massenvernichtungswaffen und der Rüstungsregelung befassen soll.

13.   Verbesserung der Reaktionsfähigkeit bei humanitären Notsituationen durch die Schaffung eines Amtes des Nothilfekoordinators, das die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten ersetzt und den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die erfolgreichere Bewältigung komplexer Notstandssituationen legen wird.

14.   Grundlegende Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikationsstrategie und -aufgaben der Vereinten Nationen, um den geänderten Bedürfnissen der Organisation Rechnung zu tragen.

15.  Aufzeigen des noch grundlegenderen Veränderungsbedarfs durch Abgabe von Empfehlungen des Generalsekretärs an die Mitgliedstaaten, folgendes zu prüfen:

  • Neuausrichtung der Arbeit der Generalversammlung auf Fragen höchster Priorität sowie eine Verringerung der Tagungsdauer.
  • die Schaffung einer Kommission auf Ministerebene zur Untersuchung der Notwendigkeit grundlegender Veränderungen im Wege einer Überprüfung der VN-Charta und der Rechtsdokumente, aus denen sich die Satzungen der VN-Sonderorganisationen ableiten;
  • die Bestimmung der im Jahr 2000 stattfindenden Tagung der Generalversammlung zur “Millenniums-Generalversammlung“, die die Vereinten Nationen auf die großen Anforderungen und Herausforderungen vorbereiten soll, welche die Weltgemeinschaft im 21. Jahrhundert erwarten und parallel dazu die Veranstaltung einer gesonderten Millenniums-“Volksversammlung“.


* Kurzfassung der wichtigsten Reformvorschläge des Generalsekretärs. Der rund 80 Seiten starke Bericht an die Generalversammlung (Dokument A/51/950) besteht aus zwei Teilen und enthält neben einem thematischen Überblick über die wichtigsten Bestandteile der Reform eine detaillierte Darstellung des gesamten Reformpakets sowie unfangreiche Erläuterungen, konkrete Maßnahmen und Empfehlungen. Der Bericht ist in Kürze beim Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn in englischer und deutscher Sprache erhältlich.