Fortsetzung der Regierungsverhandlungen um Abkommen zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen

UNIC/60

Bonn, 25. Juli 1997 (UNO-Klimasekretariat) – Die siebente Gesprächsrunde über eine gemeinsame internationale Strategie zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch die Industriestaaten beginnt am 31. Juli in Bonn und wird bis 7. August dauern.

Die Tagung findet nur wenige Wochen nach der Sondertagung der UNO-Generalversammlung zum Thema “Fünf Jahre nach Rio“ und dem Gipfel der acht führenden Industrienationen in Denver statt, bei denen Fragen der Ziele und Zeithorizonte für die Reduzierung von Treibhausgasen im Vordergrund standen. Nach einer weiteren Verhandlungsrunde Ende Oktober soll eine Ministerkonferenz in Kyoto, Japan, Anfang Dezember ein Zusatzabkommen oder Protokoll zur Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimawandel fertigstellen.

Grundlage der Verhandlungen der neuen Gesprächsrunde im Bonner Hotel Maritim ist ein mehr als 100 Seiten starker Text, der vom Vorsitzenden der Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM), Botschafter Ra˜l Estrada-Oyuela (Argentinien) zusammengestellt wurde. Nach den Verfahrensregeln für die Annahme eines Zusatzprotokolls oder einer Novellierung der Konvention muß das Ergebnis von Kyoto in diesem Text bereits erkennbar umrissen sein, auch wenn die darin enthaltenen Vorschläge durchaus noch präzisiert und konkrete Ziele für die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes noch hinzugefügt werden können.

Der Verhandlungstext enthält bereits einige mögliche Zielsetzungen, u.a. einen Vorschlag der Europäischen Union (EU), wonach die Industriestaaten ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2010, gemessen am Niveau von 1990, um 15 Prozent reduzieren sollen. (Die EU hat inzwischen zu verstehen gegeben, daß sie ein Zwischenziel von 7,5 % bis zum Jahr 2005 favorisiert.) Diese Senkungen würden sich auf ein Paket von drei Treibhausgasen – Kohlendioxid, Methan und Lachgas – beziehen. Andere klimaschädliche Gase sollen später einbezogen werden.

Andere führende Industrienationen haben bis jetzt noch keine konkreten Zahlen vorgeschlagen, zum Teil weil Ziele und Zeithorizonte mit anderen entscheidenden, aber bisher noch ungelösten Fragen in engem Zusammenhang stehen. Eine dieser Frage ist, wie “flexibel“ man bei der Reduktion des Ausstoßen von Treibhausgasen vorgehen kann. Die Regierungen müssen sich dabei entscheiden: Soll ein Ziel als ein bestimmtes Ausstoßniveau festgelegt werden, das bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden muß, oder als “Ausstoßvolumen“, das für einen Zeitraum von mehreren Jahren zugestanden wird? Soll es möglich sein, über das gesetzte Ziel hinausgehende Reduktionen für kommende Jahre “gutzuschreiben“, oder – gegen Strafzahlung – im Vorgriff auf die nächste Reduktionsstufe Emissionsanteile “auszuborgen“, um zu hohen Treibhausgasausstoß in der laufenden Reduktionsstufe auszugleichen? Sollen die Industriestaaten die Möglichkeit haben, einen Teil oder ihre gesamten Emissionssenkungen, zu denen sie sich verpflichtet haben, “außer Landes“ zu erzielen, indem sie sich, zu geringeren Kosten, an gemeinsamen Durchführungsmaßnahmen (Joint Implementation) beteiligen oder “Handel mit Emissionen“ betreiben?

Eine weitere Frage ist die “Differenzierung“. Die Regierungen müssen entscheiden, ob für alle Industriestaaten das gleiche Ziel gilt, oder ob es für jeden Industriestaat aufgrund seiner wirtschaftlichen Gegebenheiten, z.B. nach Maßgabe seines Bruttosozialprodukts, ein eigenes Reduktionsziel geben wird. Befürworter der Differenzierung weisen darauf hin, daß individuelle Ziele zum Ausgleich der wirtschaftlichen Kosten beitragen würden, die jedem Land bei der Verwirklichung der gesetzten Ziele erwachsen.

In der Klimarahmenkonvention sind die Industriestaaten übereingekommen, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2000 ihren Ausstoß an Treibhausgasen wieder auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz 1995 in Berlin hat die internationale Staatengemeinschaft erkannt, daß schärfere Maßnahmen erforderlich sind, um die Gefahr einer Klimaveränderung zu verringern. Dazu wurde eine Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM) mit dem Auftrag eingesetzt, neue Verpflichtungen der Industriestaaten für die Zeit nach dem Jahr 2000 auszuarbeiten. Außerdem soll die Arbeitsgruppe die Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen sowohl seitens der Industriestaaten als auch der Entwicklungsländer fördern.

Gleichzeitig mit der Tagung der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat finden im Bonner Hotel Maritim auch Sitzungen der drei anderen Nebenorgane der Konvention statt. Es sind dies das Nebenorgan für Durchführungsmaßnahmen (SBI), das Nebenorgan für wissenschaftliche und technische Untersuchungen (SBSTA) und die Ad-hoc-Gruppe nach Artikel 13 der Konvention (AG13) für die Förderung der Konventionsumsetzung. Diese Nebenorgane tagen vom 28. bis zum 30. Juli und am 5. August (an diesem Tag findet keine Sitzung der Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat statt.) Auf dem Arbeitsprogramm der Nebenorgane stehen “nationale Mitteilungen“, d.h. Berichte der Regierungen über ihre Maßnahmen auf dem Gebiet des Klimawandels; die Globale Umweltfazilität (GEF), die übergangsweise als Finanzierungsmechanismus der Konvention dient; sowie Fragen des Technologietransfers und gemeinsame Durchführungsmaßnahmen.

Die Klimarahmenkonvention wurde auf dem Erdgipfel 1992 in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung aufgelegt. Sie trat am 21. März 1994 in Kraft und wurde bisher von fast 170 Staaten ratifiziert. Die Vertragsverhandlungen standen maßgeblich unter dem Eindruck der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Zwischenstaatlichen Rates für Klimaveränderungen (IPCC), eines internationalen Netzwerkes von tausenden Wissenschaftlern und anderen Experten, das vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) unterstützt wird.

Nach Ansicht des IPCC wird der gegenwärtige Trend bei den Treibhausgasemissionen innerhalb der nächsten hundert Jahre zu einer durchschnittlichen globalen Erwärmung um 1 bis 3,5 Grad Celsius führen. Als Folge davon könnte der Meeresspiegel um 15 bis 95 cm steigen und die Klimazonen könnten sich in den mittleren Breitengraden um 150 bis 550 km in Richtung der Pole verschieben. Wälder, Wüsten, Weideland und andere nicht bewirtschaftete Ökosysteme, aber auch Gesellschaft, Gesundheit und Einrichtungen der Infrastruktur würden vor neuen klimatischen Bedrohungen stehen.

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TERMINHINWEIS: Der Exekutivsekretär des UNO-Klimasekretariats, Michael Zammit Cutajar, wird im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch, den 30. Juli 1997, um 11.00 Uhr, im Hotel Maritim, Bonn, über den Stand der Verhandlungen und die Aufgaben der neuen Bonner Tagung berichten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Michael Williams, Informationsstelle für Umweltkonventionen in Genf, Tel: (+41-22) 979 9242/44; Fax (+41-22) 797 3464, e-mail: [email protected], oder ab 4. August im Hotel Maritim.

PRESSE-AKKREDITIERUNG: In Fragen der Presse-Akkreditierung wenden Sie sich bitte an das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn, Tel: (+49-228) 815 2770; Fax (+49-228) 815 2777, e-mail: [email protected].

Offizielle Dokumente der Tagung und anderes Informationsmaterial sind in englischer Sprache auch im Internet unter http://www.unfccc.de/ zu finden.