Generalsekretär Kofi Annan: Flüchtlingen und Vertriebenen muß Sicherheit und Schutz gewährt werden

UNIC/158

Erklärung zu den „ethnischen Säuberungen“ durch serbische Kräfte im Kosovo

NEW YORK, 30. März 1999 – UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat zu den „ethnischen Säuberungen“ im Kosovo und zur Situation der Flüchtlinge folgende Erklärung abgegeben:

Ich bin zutiefst empört über die Berichte von brutalen und systematischen ‚ethnischen Säuberungen‘, die von serbischen Militäreinheiten und paramilitärischen Kräften in der Provinz Kosovo durchgeführt werden. Die große Sorge über das, was dort zur Zeit geschieht, wird nur noch durch den Umstand gesteigert, daß jetzt alle unabhängigen internationalen Beobachter, sogar das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, gezwungen wurden, sich zurückzuziehen.

Wieder einmal muß eine Zivilbevölkerung den Preis für einen ungelösten politischen Konflikt bezahlen. Zivilbevölkerungen dürfen niemals willkürlichen und vorsätzlichen Angriffen ausgesetzt werden. Solche Aktionen sind eklatante Verstöße gegen bestehendes humanitäres Recht.

Die Vereinten Nationen unternehmen alles in ihrer Macht Stehende, um das Leiden der Vertriebenen und Flüchtlinge zu lindern, die jeden Tag zu Tausenden aus dem Kosovo fliehen. Ich habe den Hohen Flüchtlingskommissar damit beauftragt, alle Hilfsmaßnahmen der Vereinten Nationen in der Region zu koordinieren. Ich appelliere an alle Nachbarstaaten des Kosovo, den hilflosen Zivilisten, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Die Grenzen müssen offen bleiben. Den Menschen in Not muß Sicherheit und Schutz gewährt werden. Ich rufe die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Behörden in allen Ländern, in denen die Flüchtlinge ankommen, vor allem in Albanien, in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in der Republik Montenegro (Bundesrepublik Jugoslawien), finanzielle Soforthilfe sowie materielle und logistische Unterstützung zukommen zu lassen. Jegliche Lösung des Konflikts muß es diesen unglücklichen Menschen ermöglichen, freiwillig, in Würde und in völliger Sicherheit in ihr Heim zurückzukehren.