Generalsekretär Kofi Annan: Regierungssubventionen für UNO-Bedienstete verstoßen gegen Generalversammlungsrichtlinien

UNIC/94

NEW YORK, 18. März 1998 — Der Pressesprecher von UNO-Generalsekretär Kofi Annan gab am 18. März folgende Erklärung ab:

In Reaktion auf jüngste Medienberichte über eine Zahlung der deutschen Bundesregierung an den Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, Klaus Töpfer, möchte der Generalsekretär betonen, daß diese Zahlung vor Eintritt des ehemaligen deutschen Ministers in den Dienst der Vereinten Nationen erfolgte und es sich daher um eine rein interne deutsche Angelegenheit handelt, die die Vereinten Nationen nicht direkt betrifft. Er stellt jedoch fest, daß Herr Töpfer, um jeden Anschein von Unkorrektheit zu vermeiden, das Geld an die Bundesregierung zurückgezahlt hat.

Dieser Vorfall wirft jedoch die grundsätzliche Frage behaupteter Subventionszahlungen von Regierungen an Mitarbeiter der Vereinten Nationen auf. Der Generalsekretär möchte daran erinnern, daß solche Zahlungen oder Subventionen gegen die Richtlinien für UNO-Bedienstete verstoßen, an die sich alle Mitarbeiter zu halten haben. Dieser Grundsatz findet sich auch in dem der Generalver-sammlung vorgelegten Entwurf eines Verhaltenskodex, der von Untergeneralsekretären und Bei-geordneten Generalsekretären verlangt, ihre finanziellen Verhältnisse zunächst vor ihrer Berufung und danach in regelmäßigen, vom Generalsekretär festzulegenden Abständen, offenzulegen.

Gleichzeitig muß eingeräumt werden, daß dieses Problem nicht neu ist. Es wurde in der Vergangenheit von vielen Vorgängern des Generalsekretärs aufgegriffen und auch in der Generalversammlung angesprochen. Die Vereinten Nationen sind ein öffentliches Dienstleistungsunternehmen; kein Mitarbeiter arbeitet hier, um ein Vermögen zu machen. Der Generalsekretär hat jedoch großes Interesse daran, auch in Zukunft hochqualifizierte und erfahrene Mitarbeiter aus allen Regionen der Welt für das Sekretariat zu gewinnen. Er beauftragte daher den Untergeneralsekretär für Management, alle Aspekte dieser Frage zu prüfen. Darüberhinaus beabsichtigt er, diese Angelegenheit mit den Mitgliedsstaaten weiterzuverfolgen, sowohl im Verlauf der bevorstehenden Diskussionen über den Verhaltenskodex in der Generalversammlung als auch im Rahmen der laufenden Beratungen über die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter der Vereinten Nationen.