Genfer Verhandlungen über neue Emissionskontrollen

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GENF/BONN, 9. Dezember 1996 (UNFCCC) — Vertreter von 150 Regierungen treffen diese Woche in Genf zur Vorbereitung der letzten Phase der Gespräche über eine weitere Senkung der Emission von Treibhausgasen in den Industriestaaten nach dem Jahr 2000 zusammen.

Eine Reihe verschiedener Handlungsoptionen wurde diskutiert und die Unterhändler sollen nun darüber beraten, welche konkreten Elemente in ein künftiges Protokoll oder ein anderes Rechtsinstrument im Rahmen der Klimakonvention aufgenommen werden sollen. Der endgültige Text soll dann im Dezember 1997 in Kyoto, Japan, verabschiedet werden.

Da der Zeitplan für die Ausarbeitung des Verhandlungstextes noch immer ungewiß ist, haben die Minister ihre Vertreter in der Genfer Erklärung im vergangenen Juli angewiesen, die Verhandlungen zu beschleunigen, damit der Text rechtzeitig für die dritte Sitzung der Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention im kommenden Jahr fertiggestellt ist.

“Es ist an Zeit, mit der Ausarbeitung des Kyoto-Abkommens zu beginnen und sich auf die wichtigsten Bausteine einer Paketlösung zu konzentrieren, die ein starkes wirtschaftliches Signal an Investoren wie an Verbraucher sendet“, betont Michael Zammit Cutajar, Exekutivsekretär der Konvention. “Nicht alle vorliegenden Vorschläge können in dem verbleibenden Jahr bis ins Detail ausgearbeitet werden, aber einige könnten die Grundlage für weitere Verhandlungen nach Kyoto bilden.“

Die Gespräche über weiterreichende Maßnahmen der Industriestaaten zur Reduzierung der Treibhausgase finden vom 9. – 13. Dezember im Rahmen der Ad-hoc-Gruppe des Berliner Mandats (AGBM-Gruppe) statt. Australien, Deutschland, Gambia, Irland (für die Europäische Union), Japan, Norwegen, die Russische Föderation, Saudi Arabien, die Schweiz, Spanien (für die Europäische Union), das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Zaire haben eine Reihe von Vorschlägen eingebracht.

Bei dem Thema “Quantitative Emissionsbegrenzung und Reduktionsziele“ geht es um die Höhe des zulässigen Ausstoßes von Treibhausgasen, die Rechtsverbindlichkeit der gesetzten Ziele und die Festlegung von Ausgangsbasis und Zeithorizonten. Vorgeschlagen wurden u.a. eine 20prozentige Senkung des Kohlendioxydausstoßes bis zum Jahr 2005, ausgehend von der Emissionshöhe des Jahres 1990; eine 10prozentige Senkung von CO2 bis 2005 und eine 15-20 prozentige Senkung bis 2010, beides mit Bezugsjahr 1990; und eine 5-10 prozentige Senkung aller Treibhausgase bis 2010, ausgehend von der Emissionshöhe 1990. Einige Vorschläge sehen unterschiedliche nationale Zielsetzungen vor, die aber insgesamt das gewünschte Resultat erbringen sollen. Derzeit haben sich die Industriestaaten verpflichtet, bis zum Jahr 2000 die Treibhausgasemissionen auf die Höhe des Jahres 1990 zurückzuführen.

In der Frage der “Richtlinienpolitk und Maßnahmen“ zur Durchführung der neuen Verpflichtungen gibt es zwei verschiedene Ansätze: Ein “Menü-Verfahren“, das den Industriestaaten die Auswahl aus einem umfassenden Richtlinien- und Maßnahmenkatalog unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten ermöglichen würde, oder ein “verbindliches Verfahren“, das bestimmte gemeinsame bzw. koordinierte Richtlinien und Maßnahmen zwingend vorschreibt.

Mehrere Regierungen haben angeregt, die Richtlinien und Maßnahmen im Wege von Verordnungen, wirtschaftlichen Anreizen, freiwilligen Übereinkünften, Ausbildung und Fortbildung, Forschung, Information und Beratungsprogrammen oder durch die Festlegung von Leistungsindikatoren durchzuführen. Unter den zahlreichen Richtlinienvorschlägen finden sich auch solche für eine CO2- oder Energiesteuer, Normen für die Leistungsfähigkeit der Energieträger, verbrauchsorientierte Abrechnungen für Heiz- und Kühlsysteme, Senkung des Benzinverbrauchs auf fünf Liter/100 km für Autos, Abbau der Subventionen für Flugbenzin (Kerosin) und die Einführung international vereinbarter Kriterien zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Urwälder.

Neben dem Treffen der ABGM-Gruppe finden noch weitere Tagungen von Unterausschüssen der Klimarahmenkonvention statt: Das Nebenorgan für wissenschaftliche und technische Unter-suchungen (SBSTA) wird sich vom 16.-18. Dezember u.a. mit den Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention befassen. Vom 10. – 11. Dezember prüft ein weiterer Unterausschuß eine Vereinbarung zwischen der Konferenz der Vertragsparteien der Konvention und der Globalen Umweltfazilität, die Mittel zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Durchführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bereitstellt.

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro ange-nommen und trat am 21. März 1994 in Kraft. Das Übereinkommen wurde bisher von mehr als 160 Staaten ratifiziert.

Ab dem kommenden Jahr werden die weiteren Vorbereitungstreffen in Bonn stattfinden. Die nächste Verhandlungsrunde ist für 24. Februar – 7. März 1997 in der Bonner Stadthalle geplant. Die dritte Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention wird schließlich vom 1.-12. Dezember 1997 in Kyoto, Japan abgehalten.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Michael Williams, Tel.: (41-22) 979 9242/44, Fax (41-22) 797 3464, e-mail [email protected]. Offizielle Dokumente der Tagung sind auch im InterNet unter http://www.unfccc.de/ zu finden.