Grundlegende Fragen der Klimaveränderungen

UNIC/135
Hintergrundinformation

Ursachen, Wirkungen und Lösungsansätze

Menschliche Aktivitäten setzen Treibhausgase in die Atmosphäre frei. So entsteht Kohlendioxid bei der Verwendung fossiler Energieträger zur Erzeugung von Energie und bei der Brandrodung von Wäldern. Vor allem in der Landwirtschaft und bei Veränderungen der Bodennutzung werden Methan und N2O emittiert. Künstliche Chemikalien – wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs), Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs) oder perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) – und andere langlebige Gase wie Schwefelhexafluorid (SF6) werden bei industriellen Prozessen freigesetzt, während bodennahes Ozon vor allem bei der Verbrennung von Benzin durch Kraftfahrzeuge entsteht.

Der Anstieg von Treibhausgasen ruft Klimaververänderungen hervor. Diese Gase absorbieren die infrarote Strahlung und verändern dadurch das natürliche Gleichgewicht des Klimasystems. Das Klima muß sich irgendwie der “dickeren Decke“ von Treibhausgasen anpassen, um die Balance zwischen der Energiezufuhr von der Sonne und der Energieabstrahlung zurück ins All beizubehalten.

Klimamodelle sagen einen Anstieg der globalen Temperatur um 1-3 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 voraus. Dieser prognostizierte Wandel ist größer als alle klimatischen Veränderungen, die in den letzten 10.000 Jahren stattgefunden haben. Diese Ergebnisse basieren auf laufenden Emissionstendenzen und setzen voraus, daß keine Maßnahmen zur Senkung des Treibhausgasausstoßes ergriffen werden. Allerdings bestehen viele Unsicherheiten bezüglich Ausmaß und Folgen von Klimaveränderungen, besonders auf regionaler Ebene. Infolge der durch die Ozeane hervorgerufenen Verzögerungseffekte reagieren die Oberflächentemperaturen nicht sofort auf den Treibhausgasaustoß, d.h. der Klimawandel wird sich noch viele Jahrzehnte fortsetzen, selbst wenn sich die atmosphärischen Konzentrationen schon längst stabilisiert haben. Inzwischen weist einiges darauf hin, daß die Reaktion des Klimas auf frühere Emissionen schon eingesetzt hat.

Klimaveränderungen werden wahrscheinlich eine bedeutende Wirkung auf die globale Umwelt haben. Im allgemeinen läßt sich sagen, daß je schneller sich das Klima verändert, desto größer ist die Gefahr von Schäden. So wird ein Anstieg des Meeresspiegels um 15 – 95 cm bis zum Jahr 2100 erwartet, was unter anderem zu Überschwemmungen von niedrig gelegenen Gebieten führen wird. Klimazonen (wie Ökosysteme und landwirtschaftliche Zonen) können sich zwischen 150 und 550 km in Richtung der Pole verschieben. Wälder, Wüsten, Ackerland und natürliche Ökosysteme werden neuem klimatischen Streß ausgesetzt. Eine Anzahl dieser Ökosystem wird diesem Druck nicht standhalten können und zerfallen; Tier- und Pflanzenarten werden aussterben.


Wichtige Treibhausgase, beeinflußt durch menschliche Aktivitäten

  CO2 CH4 N2O CFC-11 HCFC-22 CF4 SF6
Vorindustrielles Niveau ~280 ppm ~700 ppb ~275 ppb Null Null Null Null
Konzentration 1994 358 ppm 1720 ppb 312Ÿ ppb 268Ÿ ppt 110 ppt 72Ÿ ppt 3-4 ppv
Zuwachsrate * 1,5 ppm/j

0,4%/j

10 ppb/j

0,6%/j

0,8 ppb/j

0,25%/j

0 ppt/j

0%/j

5 ppt/j

5%/j

1,2 ppt/j

2%/j

0,2 ppt/j

~5%/j

Lebensdauer (Jahre) 50-200 12 120 50 12 50 000 3 200

Bemerkungen: CO2 (Kohlendioxid), CH4 (Methan), N2O (Distickstoffoxid), SF6 (Schwefelhexafluorid) und CF4 (ein perfluorierter Kohlenwasserstoff aus der Gruppe der PFKWs) werden im Kyoto-Protokoll geregelt. CFC-11 (wasserstoffreie FCKWs) und HCFC-22 (FCKWs) sind ebenfalls ozonabbauende Substanzen und fallen eher unter das Montrealer Protokoll, als unter Klimawandel-Vereinbarungen. 1 ppm = 1 part per million (1 Teilchen pro Million); 1 ppb = 1 part per billion (1 Teilchen pro Milliarde); 1 ppt = 1 part per trillion (1 Teilchen pro Billion)

Ÿ Schätzung aus Daten der Jahre 1992-93.

* Die Wachstumsraten von CO2, CH4 und N2O werden im Durchschnitt des ab 1984 beginnenden Jahrzehnts gerechnet; die Wachstumsraten der anderen vier Gase basieren auf jüngeren Berechnungen (~1990).

Eine spezielle Lebensdauer für CO2 kann nicht definitiv errechnet werden, da verschiedene Aufkommensraten durch verschiedene Senkenprozesse ausgeglichen werden.

Hier wurde eine Anpassungszeit bestimmt, bei welcher der indirekte Effekt von Methan auf seine eigene Lebensdauer berücksichtigt werden muß.

Diese Tabelle wurde übernommen aus Climate Change 1995, IPCC Working Group I, S. 15.


Die menschliche Gesellschaft wird neuen Risiken und Gefahren gegenüberstehen. Zwar ist es unwahrscheinlich, daß es zu einer globalen Nahrungsmittelknappheit kommen kann, aber einige Regionen werden voraussichtlich unter Nahrungsmittelmangel und Hunger leiden. Durch die globale Veränderungen von Niederschlag- und Verdunstungsmengen werden auch die Wasserressourcen in Mitleidenschaft gezogen. Die physikalische Infrastruktur wird besonders durch den Anstieg des Meeresspiegels und durch extreme Wetterereignisse Schaden nehmen. Wirtschaft, Wohnen und Gesundheit werden direkt und indirekt betroffen sein, wobei vor allem die Armen und Benachteiligten am anfälligsten für die negativen Folgen der Klimaveränderungen sein werden.

Mensch und Ökosystem werden sich an zukünftige Klimaregime anpassen müssen. Vergangene und gegenwärtige Emissionen haben dafür gesorgt, daß es im 21. Jahrhundert bereits zu gewissen Klimaveränderungen kommt. Eine Anpassung an diese Veränderungen setzt ein gutes Verständnis der sozio-ökonomischen und natürlichen Systeme voraus, sowohl was ihre Sensibilität in bezug auf klimatische Veränderungen, als auch was ihre Anpassungsfähigkeit betrifft. Es stehen zahlreiche Strategien zur Verfügung, um sich den erwarteten Auswirkungen der Klimaveränderung anzupassen.

Die Stabilisierung der atmosphärischen Konzentration von Treibhausgasen wird große Anstrengungen erfordern. Ausgehend von den bisherigen Trends wird die gesamte Wirkung der steigenden Treibhausgaskonzentrationen bis 2030 einer Verdopplung und bis zum Jahr 2100 einer Verdreifachung der gesamten vorindustriellen CO2-Konzentrationen entsprechen. Selbst wenn man die globalen CO2-Emissionen auf ihrem momentanen Niveau stabilisieren könnte würde dies noch immer bis zum Jahr 2100 zu einer CO2-Verdopplung führen. Die Emissionen müßten um 30% gegenüber ihrem heutigen Stand gesenkt werden, um die Konzentration irgendwann in der Zukunft auf dem doppelten CO2-Stand zu halten. Angesichts der expandierenden Weltwirtschaft und der wachsenden Weltbevölkerung sind dazu einschneidende Verbesserungen in bezug auf Energieeffizienz, sowie grundlegende Veränderungen in anderen Wirtschaftsbereichen erforderlich.

Für die Beschränkung der Emissionen stehen verschiedene kurz- oder mittelfristige Möglichkeiten zur Verfügung. Die politischen Entscheidungsträger können effiziente Energienutzung und andere klimafreundliche Maßnahmen sowohl im Angebot als auch bei der Nachfrage nach Energie fördern. Zu den Hauptenergieverbrauchern zählen die Industrie, die Haushalte, Büros, Autos und die Landwirtschaft. Die Effizienz kann durch geeignete wirtschaftliche und administrative Rahmenbedingungen für Konsumenten und Investoren verbessert werden. Es sollten kostenwirksame Maßnahmen, die besten heutigen und zukünftigen Technologien, sowie “no regrets“ Lösungen gefördert werden, die auch ohne Rücksicht auf Klimaveränderungen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sind. Steuern, Verordnungen, handelbare Emissionszertifikate, Informationsprogramme, freiwillige Maßnahmen sowie das Auslaufen kontra-produktiver Subventionen können dabei eine wichtige Rolle spielen. Auch Veränderungen in Gewohnheiten und Lebensweisen, bessere städtische Verkehrsplanung oder persönliche Verhaltensweisen wie regelmäßiges Lichtabschalten sind ebenfalls wichtig.

10-30 Prozent mehr Energieeffizienz könnten in den nächsten 20-30 Jahren ohne Mehrkosten erreicht werden. Einige Forscher sind sogar der Meinung, daß noch weitaus mehr Energieeinsparung innerhalb dieses Zeitraumes und danach möglich sind. Verbesserungen können nach heutigem Wissensstand und mit Hilfe heutiger Technologie in allen Wirtschafts-bereichen erzielt werden. Innerhalb eines längeren Zeitraumes könnte es sogar beinahe zu einer Null-Emission im Bereich der Industrie kommen – was unzähligen Vorteile für Ökonomie und Umwelt brächte.

Unklarheiten über Klimaveränderungen, ihre Wirkungen und die Kosten der verschiedenen Lösungsansätzen müssen abgebaut werden. Bis dahin muß ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den drohenden Risiken und Schäden und den Erfordernissen der ökonomischen Entwicklung gefunden werden. Eine umsichtige Antwort auf die Klimaveränderungen wäre es daher, Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen, zur Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen und zur Förderung der wissenschaftlichen, technologischen und sozio-ökonomischen Forschung auf diesem Gebiet zu verabschieden.

Die Klimakonvention

Die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen steht im Zentrum der weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung. Sie wurde im Juni 1992 auf dem Erdgipfel in Rio verabschiedet und trat am 21. März 1994 in Kraft. Das Hauptziel der Konvention ist die „Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene (vom Menschen verursachte) Störung des Klimasystem verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, damit die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und damit die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.“

Die Konvention enthält eine Reihe von Grundsätzen. Das „Vorsorgeprinzip“ besagt, daß das Fehlen völliger wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung für das Aufschieben von Maßnahmen dienen darf, wenn ernsthafte oder irreparable Schäden entstehen können. Das Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ weißt den Industriestaaten eine Führungsrolle bei der Bekämpfung von Klimaänderungen zu. Weitere Grundsätze behandeln die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und die notwendige Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer haben eine Reihe allgemeiner Verpflich-tungen akzeptiert. Alle Vertragsstaaten sollen „nationale Mitteilungen“ vorlegen, aus denen ihre Treibhausgasemissionen nach Quellen und der Abbau von Treibhausgasen durch Senken (z.B. Wälder) hervorgehen. Außerdem sollen die Vertragsstaaten nationale Programme zur Eindämmung von Klimaveränderungen erstellen und Strategien für Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels entwickeln. Des weiteren sollen sie Technologietransfer und nachhaltige Bewirtschaftung, sowie die Erhaltung und Verbesserung von Treibhausgassenken und Speichern fördern. Zusätzlich sollen die Vertragsstaaten Klimaveränderungen in ihrer Sozial-, Wirtschafts- und Umweltpolitik berücksichtigen; in wissenschaftlichen, technischen und pädagogischen Bereichen zusammenarbeiten und das öffentliche Bewußtsein durch den Austausch relevanter Informationen über klimatische Veränderungen fördern.

Die Industriestaaten haben verschiedene konkrete Verpflichtungen übernommen. Die meisten Mitglieder der OECD-Staaten (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), sowie Staaten aus Mittel- und Osteuropa – sie werden in der Konvention als „Annex I-Staaten“ bezeichnet – haben sich verpflichtet, politische Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2000 ihre Treibhausgasemissionen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Zusätzlich sollen sie regelmäßig und ausführlich über ihre Strategien zur Frage der Klimaveränderungen berichten. Mehrere Staaten können gemeinsame Bemühungen zur Erreichung eines Reduktionsziels unternehmen. OECD-Staaten sollen strengere Maßnahmen ergreifen, während Staaten im Übergang zur Markwirtschaft ein gewisses Maß an Flexibilität zugestanden wird.

Die reichsten Länder sollen „neue und zusätzliche Finanzmittel“ zur Verfügung stellen und den Technologietransfer fördern. Die sogenannten „Annex II-Staaten“ (im wesentlichen die OECD-Länder) sollen die gesamten vereinbarten Kosten tragen, welche die Entwicklungsländer benötigen, um ihre nationalen Maßnahmen durchzuführen. Diese Finanzmittel müssen „neu und zusätzlich“ zur Verfügung gestellt werden und dürfen nicht aus den bereits bestehen-den Entwicklungshilfegeldern kommen. Annex II -Staaten werden außerdem zur Finanzierung einiger anderer Projekte im Zusammenhang mit der Konvention beitragen, sowie den Transfer von bzw. den Zugang zu umweltfreundlicher Technologie in und für die Entwicklungsländer, die Vertragsparteien der Konvention sind, unterstützen und finanzieren. Die Konvention erkennt an, daß die Möglichkeiten der Entwicklungsländer, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, von der finanziellen und technologischen Unterstützung der Industriestaaten abhängt.

Die Konferenz der Vertragsstaaten (COP – Conference of the Parties) ist das obersten Gremium der Konvention. Der Konferenz gehören alle 175 Staaten (Stand: 9. Oktober 1998) an, die die Konvention ratifiziert haben. Die erste Tagung der Konferenz (COP-1) fand 1995 in Berlin statt; seitdem treffen die Vertragsstaaten – solange sie nichts anderes beschließen jährlich zusammen. Aufgabe dieser Konferenzen ist es, die Durchführung der Konvention zu fördern und zu überwachen. Sie prüft regelmäßig bestehende Vereinbarungen und die Effektivität der nationalen Klimaschutzstrategien im Hinblick auf die Ziele der Konvention und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Konferenz kann neue Vereinbarungen in Form von Ergänzungen oder Protokollen annehmen; so wurde im Dezember 1997 auf der dritten Tagung das Kyoto-Protokoll verabschiedet, welches den Industriestaaten strengere Verpflichtungen zur Emissionssenkung für die Zeit nach 2000 auferlegt.

Die Konvention setzte außerdem zwei Nebenorgane ein. Das Nebenorgan für wissenschaftliche und technologische Beratung (SBSTA) stellt der Konferenz aktuelle Informationen und Gutachten über wissenschaftliche und technologische Fragen zur Verfügung. Das Nebenorgan für Durchführungsmaßnahmen (SBI) unterstützt die Konferenz bei der Beurteilung der Umsetzung der Konvention. Auf der ersten Tagung (COP-1) wurden zwei weitere, temporäre Nebenorgane eingesetzt: die AGBM (Ad hoc Group on the Berlin Mandate – die Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat), in der die Verhandlungen über das Kyoto-Protokoll geführt wurden und die ihre Arbeit im Dezember in Kyoto beendete, und die Ad-hoc-Gruppe zu Artikel 13 der Konvention (AG 13), die berät, wie Regierungen geholfen werden kann, Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu Senkung des Treibhausgasausstoßes zu bewältigen. Die AG 13 wird über ihre Arbeit auf COP-4 berichten.

Ein Finanzierungsmechanismus stellt Geldmittel zu „weichen Bedingungen“ zur Verfügung. Die Konvention verfügt, daß dieser Mechanismus unter die Leitung der Konferenz der Vertragsstaaten fällt und ihr Rechenschaft ablegen muß. Die Konferenz soll auch über Ver-fahrensweisen, inhaltliche Schwerpunkte und Auswahlkriterien für die fördernden Projekte befinden. Das Leitungsgremium soll transparent geführt und im Hinblick auf die Vertretung aller Vertragsparteien ausgewogen zusammengesetzt sein. Die Verwaltung des Finanzierungsmechanismus kann einer oder mehrerer internationaler Einrichtungen anvertraut werden. Die Konvention weist diese Rolle vorübergehend der GEF (Globale Entwicklungsfazilität) zu; diese Funktion der GEF wurde auf COP-1 für vier Jahre verlängert.

Die Konferenz und ihre Nebenorgane werden von einem Sekretariat unterstützt. Das Sekretariat bereitet die Tagungen der Vertragsstaatenkonferenz und ihrer Nebenorgane vor, entwirft offizielle Dokumente, sorgt für den technischen Ablauf der Tagungen, stellt Berichte zusammen und unterstützt Vertragsparteien bei der Abfassung und Übermittlung ihrer Berichte, koordiniert seine Arbeit mit den Sekretariaten anderer wichtiger internationaler Gremien und legt der Konferenz einen Bericht über seine Tätigkeit vor.

Das Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen stärkt die internationalen Reaktionen über die Klimaveränderungen. Das auf der dritte Vertragsstaatenkonferenz (COP-3) im Dezember 1997 in Kyoto mit Konsens angenommene Protokoll enthält es neue Emissionsreduktionsziele für Annex I-Staaten (Industrieländer) für die Zeit nach 2000. Es zielt darauf ab, der ständigen Zunahme des Treibhausgasausstoßes in den letzten 150 Jahren Einhalt zu gebieten und diesen Trend umzukehren und bringt die internationale Gemeinschaft damit einen wichtigen Schritt näher an das entscheidende Ziel der Konvention heran, nämlich „eine gefährliche antrophogene (vom Menschen verursachte) Störung des Klimasystems zu verhindern“.

Die Industriestaaten verpflichten sich, ihre gemeinsamen Emissionen von sechs der wichtigsten Treibhausgase um mindestens 5% zu senken. Dieses gemeinsame Ziel soll erreicht werden durch Reduktionen um 8% von der Schweiz, den meisten mittel- und osteuropäischen Staaten und der Europäischen Union (die EU will ihr Ziel erreichen durch eine Verteilung von verschiedenen Reduktionsraten auf die einzelnen Mitgliedsstaaten); um 7% von den USA und um 6% von Kanada, Ungarn, Japan und Polen. Rußland, Neuseeland und die Ukraine müssen ihre Emissionen lediglich stablisieren, während Norwegen seine Emissionen um 1%, Australien um 8% und Island sogar um 10% erhöhen dürfen. Die sechs Gase sind in einem „Korb“ zusammengefaßt; ihre Reduktionen werden in sogenannten „Kohlenstoffäquivalente“ übersetzt, die dann zu einer Größe zusammengerechnet werden.

Jedes Land muß sein Reduktionsziel in dem Zeitraum zwischen 2008 und 2012 erreichen. Dabei wird der Durchschnitt der fünf Jahre berechnet. „Nachweisbarer Fortschritt“ muß bis zum Jahr 2005 erkennbar sein. Reduktionen bei den drei wichtigsten Gase – Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Stickstoffoxid (N2O) – werden am Basisjahr 1990 gemessen (außer für solche Staaten, deren Marktwirtschaft sich im Übergang befindet). Reduktionen bei langlebigen Indu-striegasen – Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) und Schwefelhexafluoride (SF6) – werden entweder am Basisjahr 1990 oder im Vergleichsjahr 1995 gemessen.

Da das Emissionsniveau ohne das Protokoll weiter ansteigen würde, sind die tatsächlichen Emissionssenkungen daher weitaus größer als 5%. Im Vergleich zum Jahr 2000 werden die Reduzierungen ungefähr 10% entsprechen, da viele Industriestaaten bisher nicht in der Lage waren, ihr früheres, nichtbindendes Ziel zu erreichen (nämlich, wie in der Konvention vorgesehen, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zu senken). Vielmehr sind die Emissionen seit 1990 weiter angestiegen. Verglichen mit dem Emissionsniveau, welches ohne Kontrollmaßnahmen bis 2010 zu erwarten wäre, entspricht das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel einer Reduktion um 29%.

Den Staaten stehen verschiedene flexible Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie ihre Emissionssenkungen bewerkstelligen und bemessen. So soll ein internationaler „Emissionshandel“ eingerichtet werden, der es den Industriestaaten erlaubt, Emissions-Kredite untereinander zu kaufen und zu verkaufen. Sie können außerdem „Emissionsreduktions-Gutschriften“ durch die Finanzierung von bestimmten Projekten in anderen Industrieländern erwerben. Zusätzlich können Industriestaaten aufgrund des „Mechanismus zur sauberen Entwicklung („clean development mechanism“) Projekte zur Senkung des Treibhausgasausstoßes in Entwicklungsländern finanzieren und dafür Gutschriften erhalten. Allerdings müssen die operationellen Richtlinien für diese verschiedenen Modelle noch sorgfältig ausgearbeitet werden.

Die Vertragsstaaten werden Emissionsreduktionen in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen durchführen können. Das Protokoll ermutigt Regierungen zur Zusammenarbeit und zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Sie sollen ihren Energie- und Transportsektor reformieren, erneuerbare Formen von Energie fördern, ungeeignete Steuern und unzulängliche Marktmechanismen beseitigen, den Ausstoß von Methan durch Abfallbeseitigungs- und Energieverfahren beschränken, sowie Wälder und andere „Kohlenstoffsenken“ schützen. Die Bemessung der Veränderung bei den Nettoemissionen (berechnet als Anzahl aller Emissionen abzüglich der Bindung von CO2 durch Wälder) ist allerdings methodisch sehr komplex und bedarf noch weiterer Klärung.

Das Protokoll fördert die Umsetzung bestehender Verpflichtungen aller Staaten. Im Rahmen der Konvention haben sich sowohl Industrie-, als auch Entwicklungsländer bereit erklärt, Maßnahmen zur Reduktion ihrer Emissionen zu ergreifen und Anpassungen an die Folgen künftiger Klimaveränderungen zu fördern. Außerdem sollen sie Informationen über ihre nationalen Programme und Bestände zum Klimawandel weitergeben; den Technologietransfer voranzutreiben; im technischen und wissenschaftlichen Bereich zusammenarbeiten und zur Entwicklung eines öffentlichen Bewußtseins, der Bildung und Ausbildung in Klimafragen beitragen. Das Protokoll wiederholt außerdem die Notwendigkeit der Bereitstellung neuer und zusätzlicher Finanzmittel, um die gesamten vereinbarten Kosten der Entwicklungsländer bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu tragen.

Die neue Vereinbarung wird regelmäßig überprüft. Die Vertragsstaaten werden „geeignete Maßnahmen“ auf der Grundlage der bestverfügbaren wissenschaftlichen, technischen und sozio-ökonomischen Erkenntnisse ergreifen. Die erste Überprüfung wird auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Parteien des Protokolls stattfinden. Gespräche über neue Verpflichtungen für die Zeit nach 2012 müssen 2005 beginnen.

Die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention wird auch als Versammlung der Vertragsstaaten des Protokolls fungieren. Davon erwartet man sich Kostensenkungen und Verwaltungsvereinfachungen. Vertragsstaaten der Konvention, die nicht Vertragsstaaten des Protokolls sind, können als Beobachter an den für das Protokoll relevanten Tagungen teilnehmen.

Das Protokoll liegt ab 16. März 1998 für ein Jahr zur Unterschrift auf. Es tritt 90 Tage nach der Ratifikation durch 55 Vertragsstaaten in Kraft, unter denen eine Gruppe von Industriestaaten sein muß, die zusammen mindestens für 55% der Emissionen des gesamten CO2-Ausstoßes im Jahr 1990 verantwortlich waren. Bis dahin setzen die Regierungen ihre Maßnahmen zur Durchführung ihrer Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention fort. Außerdem werden sie auf den regelmäßig zusammentretenden Vertragsstaatenkonferenzen und Treffen der Nebenorgane eine Reihe von praktischen Maßnahmen für das Protokoll und seine künftige Umsetzung erarbeiten.