Klima-Verhandler skizzieren möglichen Inhalt eines neuen Übereinkommens zur Treibhausgasreduzierung

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BONN, 7. März 1997 (UNO-Klimasekretariat) – – Heute endete die sechste Verhandlungsrunde über eine weitere Senkung von Treibhausgasemissionen in den Industrieländern, auf der weitere Vorarbeiten für ein neues Übereinkommen getroffen wurde, das in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden soll.

Die Regierungsvertreter in der Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM) haben sich darauf konzentriert, eine Reihe von Vorschlägen zu straffen, die vor der Tagung in einem einzigen Dokument zusammengefaßt waren. Während einige Abschnitte des Dokuments in dieser Woche tatsächlich gekürzt und umstrukturiert werden konnten, wurden andere Teile überarbeitet und um neue Ideen ergänzt.

Dieser Verhandlungstext wird am 1. Juni in allen Arbeitssprachen der Vereinten Nationen verteilt und dient als Grundlage weiterer Gespräche im August und Oktober in Bonn. Ein neues Übereinkommen zur Klimarahmenkonvention soll bei einem Ministertreffen im Dezember in Kyoto, Japan fertiggestellt werden.

Während der Verhandlungen hat die Europäische Union andere Industriestaaten nachdrücklich aufgefordert, einer 15prozentigen Reduzierung bestimmter Treibhausgase bis zum Jahr 2010, gemessen am Niveau von 1990, zuzustimmen. Als Grundlage dafür soll die gewichtete Gesamtsumme von Kohlendioxid, Methan und Lachgas im Hinblick auf ihr 100jähriges “globales Erwärmungspotential“ herangezogen werden. Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich Anfang der Woche auf dieses gemeinsame EU-Ziel geeinigt. Die endgültige zahlenmäßige Festlegung von Zielen und Zeithorizonten für die Industriestaaten soll in den nächsten Verhandlungsrunden erfolgen.

Der EU-Vorschlag hat erneut eine Debatte über “Differenzierung“ ausgelöst. Während einige Länder ein gemeinsames Ziel für alle industrialisierten Vertragsstaaten befürworten, glauben andere, daß die Ziele von Land zu Land unterschiedlich sein können, wobei ein allgemein akzeptiertes Gesamtziel beachtet werden müßte. Da die Europäische Union jedoch selbst Vertragspartei ist, kann sie sich als Gemeinschaft auf ein gemeinsames Ziel verpflichten, das Nicht-EU-Länder individuell einhalten müssen. Die EU hat sich auf die Verteilung von 10 Prozentpunkten der vorgeschlagenen 15prozentigen Reduzierung so geeinigt, daß sie sowohl eine 40prozentige Steigerung der Emissionen für Portugal, eine 30prozentige Reduzierung für Luxemburg sowie eine 25prozentige Reduzierung für Dänemark, Deutschland und Österreich ermöglicht. Die verbleibenden 5 Prozentpunkte werden aufgeteilt, wenn und falls der EU-Vorschlag international angenommen wird.

Der Verhandlungstext enthält weiterhin eine Reihe verschiedener Meinungen über Politik und Maßnahmen, die zur Umsetzung der vereinbarten Ziele und Zeitpläne beschlossen werden können. Einige Regierungen, vor allem Mitglieder der Europäischen Union, verweisen auf die Notwendigkeit einer international koordinierten Politik. Andere vertreten die Ansicht, daß es kostengünstiger wäre, es jedem Staat selbst zu überlassen, die für seine nationale Situation am besten geeigneten Richtlinien und Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere unterschiedliche Verhandlungspositionen, die im Text ihren Niederschlag finden, betreffen die Erlaubnis, Reduktionsziele “zu handeln“, die “gemeinsame Durchführung“ von Emissionssenkungen, die Einführung von Mehrjahreskonten bei den Zeitplänen, die möglichen Auswirkungen der Politik der Industriestaaten auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer, sowie die künftigen Verpflichtungen aller Vertragsparteien.

Eine Reihe von Nebenorganen tagte bereits in der vorigen Woche und erarbeitete wichtige Beschlüsse für die Umsetzung der Konvention. U.a. ging es dabei um Verwaltungs- und Budgetfragen, um Technologietransfer, um Fragen der Methodik und um den “Finanzierungsmechanismus“ der Konvention.

An den Bonner Tagungen der Nebenorgane nahmen mehr als 850 Regierungsvertreter und inoffizielle Beobachter teil. Die Verhandlungen werden vom 28. Juli bis 7. August (im Hotel Maritim) und vom 20. bis 31. Oktober (in der Beethovenhalle) in Bonn fortgesetzt. Die dritte Konferenz der Vertragsstaaten wird vom 1. bis 10. Dezember in Kyoto, Japan stattfinden.

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro verabschiedet und trat am 21. März 1994 in Kraft. Das Übereinkommen wurde bisher von 164 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert. In der Konvention haben sich die Industriestaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2000 ihren Ausstoß an Treibhausgasen wieder auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz 1995 in Berlin haben die Regierungen anerkannt, daß schärfere Maßnahmen erforderlich sind, um die Gefahr einer Klimaveränderung zu verringern. Die Vertragsstaaten haben daher die Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat eingesetzt, die neue Verpflichtungen der Industriestaaten für die Zeit nach dem Jahr 2000 ausarbeiten soll.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Michael Williams, Tel.: +49-172-263-1664, oder ab morgen bei der Informationsstelle für Umweltkonventionen in Genf, Tel.: +41-22-979-9242/44; Fax:+41-22-797-3464; e-mail: [email protected]. In Fragen der Presse-Akkreditierung wenden Sie sich bitte an das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn, Tel: +49-228-815-2770; Fax: +49-228-815-2777; e-mail: [email protected].

Offizielle Dokumente der Tagung und anderes Material sind in englischer Sprache auch im Internet unter http://www.unfccc.de/ zu finden.