Klimagespräche treten in abschließende Verhandlungsphase ein

UNIC/61

BONN, 7. August 1997 (UNO-Klimasekretariat) – Die siebte Gesprächsrunde über neue Verpflichtungen der Industriestaaten zur Senkung ihres Ausstoßes an Treibhausgasen nach dem Jahr 2000 geht heute in Bonn zu Ende.

Die Delegierten bemühten sich um eine Verbesserung und Straffung des Textentwurfes für ein neues Abkommen zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Zahlreiche Abschnitte des Textes konnten überarbeitet werden, andere wurden zusammengefaßt und vereinfacht. Der Entwurf ist allerdings noch immer sehr umfangreich, und eine Reihe von Abschnitten enthalten weiterhin unterschiedliche Verhandlungspositionen. Es bleibt nur mehr eine Verhandlungsrunde, bis die Regierungen das Abkommen in Kyoto, Japan, im Dezember 1997 endgültig verabschieden müssen.

“Wenn wir heute Bonn verlassen, dann sind die verschiedenen Optionen klar und für alle verständlich formuliert“, erklärt Botschafter Raul Estrada-Oyuela (Argentinien), der Vorsitzende der Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM). “Die Regierungen sind in einer guten Ausgangsposition, um ihre Wahl unter diesen Optionen zu treffen, wenn wir zu unserer abschließenden Vorbereitungstagung im Oktober zurückkommen.“

Der Exekutivsekretär des Sekretariats der Klimarahmenkonvention, Michael Zammit Cutajar, fügt jedoch hinzu: “Wir sollten alle über den langsamen Fortschritt auf dieser Tagung besorgt sein. Es bleibt nur mehr wenig Zeit, um den politischen Willen zu mobilisieren, der erforderlich ist, um in Kyoto ein wirksames Abkommen zu erreichen.“

Die Delegierten befaßten sich nicht mit der zentralen Frage, welche konkreten Ziele und Zeithorizonte für die Reduzierung von Treibhausgasen festgelegt werden sollen. Stattdessen schlug der Vorsitzende, Botschafter Estrada, vor, in nichtöffentlichen informellen Gruppen (“non-groups“) an der Definition der Rahmenbedingungen für die Umsetzung der noch festzulegenden Ziele zu arbeiten.

Die informelle Gruppe über Richtlinien und Maßnahmen konzentrierte sich vor allem auf die Frage, ob es ein gemeinsames Paket von rechtsverbindlichen Richtlinien und Maßnahmen für alle Industriestaaten geben soll, oder ob den Ländern Flexibilität bei der Erreichung der gesetzten Ziele eingeräumt werden soll. Dies würde es ihnen ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, die ihre jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigen.

Die informelle Gruppe über die quantitative Begrenzung des Ausstoßes und Reduktionsziele (also über Ziele und Zeithorizonte), befaßte sich mit Maßnahmen, die die Einhaltung des neuen Abkommens sicherstellen sollen, mit den möglichen Auswirkungen auf die Entwicklungsländer und mit der Frage der Flexibilität (z.B. Emissionshandel, mehrjährige “Budgetierung“, “Gutschreiben und Ausborgen“, sowie “gemeinsame Durchführungsmaßnahmen“).

Die informelle Gruppe zu Artikel 4.1 prüfte die Frage, wie die Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen aller Regierungen vorangebracht werden kann. Die informelle Gruppe über Institutionen und Verfahren erörterte u.a. Bedingungen für das Inkrafttreten des neuen Abkommens sowie dessen Zusammenhang mit anderen Übereinkommen.

Neben der Tagung der Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat hielten drei weitere Nebenorgane der Klimarahmenkonvention in den vergangenen zwei Wochen ihre Sitzungen in Bonn ab. Die Arbeitsteilung zwischen diesen Gremien wurde geklärt, und man begann mit der Beschlußfassung und der Übermittlung dieser Beschlüsse an die Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention, die darüber im Dezember endgültig befinden wird.

Das Nebenorgan für Durchführungsmaßnahmen (SBI) befaßte sich mit Mitteilungen der Vertragsstaaten, mit Technologietransfer und den gemeinsamen Durchführungsmaßnahmen. SBI billigte auch ein Kernbudget für die Konvention in Höhe von US$ 18,7 Millionen für den Zweijahreshaushalt 1998-1999 sowie verschiedene praktische Vorkehrungen für die Vertragsstaatenkonferenz im Dezember und die nächste Vertragsstaatenkonferenz (COP-4), die im November 1998 stattfinden wird. Das Nebenorgan für wissenschaftliche und technische Untersuchungen (SBSTA) befaßte sich mit verschiedenen methodologischen und anderen Fragen. Die Ad-hoc-Gruppe nach Artikel 13 der Konvention setzte ihre Arbeit an Maßnahmen fort, die den Regierungen helfen sollen, bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen auftretende Schwierigkeiten zu bewältigen.

An der Bonner Tagung nahmen mehr als 600 Delegierte aus 145 Ländern sowie rund 500 Beobachter und mehr als 125 Pressevertreter teil. Die nächsten Tagungen der Nebenorgane der Konvention finden vom 20. – 31. Oktober 1997 in der Bonner Beethovenhalle statt. Die Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto, Japan, wird das neue Abkommen in der Zeit vom 1. – 10. Dezember 1997 endgültig verabschieden.

In der 1992 angenommenen Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen waren die Industriestaaten übereingekommen, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2000 ihren Ausstoß an Treibhausgasen wieder auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz 1995 in Berlin hat die internationale Staatengemeinschaft erkannt, daß schärfere Maßnahmen erforderlich sind, um die Gefahr von Klimaveränderungen zu verringern. Dazu wurde eine Ad-hoc-Gruppe zum Berliner Mandat (AGBM) mit dem Auftrag eingesetzt, neue Verpflichtungen der Industriestaaten für die Zeit nach dem Jahr 2000 auszuarbeiten. Außerdem soll die Arbeitsgruppe die Umsetzung der bestehenden Verpflichtungten sowohl seitens der Industriestaaten als auch der Entwicklungsländer fördern.

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WEITERE INFORMATIONEN: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Michael Williams, Informationsstelle für Umweltkonventionen in Genf, Tel: (+41-22) 979 9242/44), Fax: (+41-22) 797 3464, e-mail: [email protected] oder an das UNO-Informationszentrum in Bonn, Tel: (+49-228) 815-2770, Fax: (+49-228) 815-2777, [email protected]. Offizielle Dokumente der Tagung und anderes Informationsmaterial sind in englischer Sprache auch im Internet unter http://www.unfccc.de/ zu finden.