Klimagespräche über die Umsetzung des Kyoto-Protokolls

UNIC/100

Bonn, 2. Juni 1998 (UNFCCC) – Sechs Monate nach der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen werden in Bonn Vertreter von mehr als 150 Ländern über die praktische Umsetzung dieses wichtigen internationalen Übereinkommens beraten.

Die vom 2. – 12. Juni im Bonner Hotel Maritim stattfindenden Gespräche werden sich auch mit der Vorbereitung der Vierten Vertragsstaatenkonferenz der Klimakonvention (COP-4) befassen, die vom 2. – 13. November dieses Jahres in Buenos Aires, Argentinien, stattfinden wird. (Kyoto war COP-3.) Die Ergebnisse von Kyoto haben zwar eine große politische Dynamik ausgelöst, aber die Konferenz in Buenos Aires könnte wesentlich dazu beitragen, daß das Protokoll auch bald in Kraft tritt.

“Kyoto war ein aufregender und entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einem wirksamen globalen Handeln in Fragen des Klimawandels“, erklärt der Exekutivsekretär der Konvention, Michael Zammit Cutajar. “Auch in Buenos Aires steht viel auf dem Spiel: Die Regierungen wollen dort schließlich die Spielregeln für verschiedene Maßnahmen festlegen, mit denen die Kosten reduziert werden können, die durch die Verwirklichung der Kyoto-Ziele entstehen.“

Auf der Tagesordnung der Bonner Gespräche werden sowohl Konventions- als auch Protokollfragen stehen. Zu den wohl kompliziertesten Aufgaben zählt dabei die Ausarbeitung detaillierter Verfahren für die verschiedenen Kooperationsmechanismen des Protokolls. Diese räumen den Industriestaaten eine gewisse Flexibilität bei der Erreichung ihrer Reduktionsziele ein, etwa durch die Anrechnung von außerhalb ihrer Länder erzielten Emissionssenkungen.

Nach dem Protokoll können die Industriestaaten aufgrund eines „Verfahrens zur reinen Entwicklung“ Emissionssenkungsprojekte in Entwicklungsländern finanzieren und dafür Gutschriften auf ihr eigenes Emissionssenkungssoll erhalten. „Gemeinsame Durchführungsmaßnahmen“ werden ebenfalls Investitionskredite ermöglichen, allerdings nur in anderen Industriestaaten. Ein internationales System für den „Emissionshandel“ soll jenen Industriestaaten, die über das vereinbarte Ziel hinaus weitere Senkungen ihres Treibhausgasausstoßes vornehmen, erlauben, diesen „Überschuß“ an andere zu verkaufen. Die konkreten Durchführungsbestimmungen für die verschiedenen Mechanismen, die von manchen enthusiastisch begrüßt, von anderen eher skeptisch beurteilt wurden, müssen erst noch ausgearbeitet werden.

Zum größten Teil werden die Beratungen in den beiden Nebenorganen der Vertragsstaatenkonferenz stattfinden: Das Nebenorgan für wissenschaftliche und technische Untersuchungen (SBSTA) und das Nebenorgan für Duchführungsmaßnahmen (SBI) werden gemeinsam die neuen Kooperationsmechanismen erörtern und die weitere Arbeit an diesen Fragen unter sich aufteilen.

SBSTA wird sich auch mit methodologischen Fragen der „nationalen Berichte“ befassen, die von den Regierungen aufgrund der Konvention vorgelegt werden müssen, sowie mit der Entwicklung und Übertragung von Technologie, mit der Anlage von Emissionsinventaren, mit Unterricht, Ausbildung und Fragen des öffentlichen Bewußtseins, mit Veränderungen der Bodennutzung und der Forstwirtschaft. Der letztgenannte Punkt ist vor allem für die Berechnung der Emissionssenkung durch Aufforstung („Carbon sinks“) wichtig.

SBI wird die Fortschritte erörtern, die bei der Abfassung der nationalen Berichte aus den Entwicklungsländern gemacht wurden und Richtlinien für die Globale Umweltfazilität erlassen, die bis auf weiteres als operativer Finanzmechanismus der Konvention fungiert. Auf der Tagesordnung steht auch die Frage, ob die bisherigen Reduktionsverpflichtungen ausreichend sind. Die „zweite Überprüfung“ dieser Frage muß – wie in der Konvention vorgesehen – in Buenos Aires erfolgen. (Bei der ersten Überprüfung wurde 1995 in Berlin festgestellt, daß die nicht-verbindlichen Verpflichtungen der Konvention unzulänglich sind; dies führte zu den Verhandlungen über ein Protokoll mit rechtsverbindlichen Emissionszielen, das dann in Kyoto verabschiedet wurde.) Ein weiteres Diskussionsthema sind die wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels sowie der Maßnahmen zur Emissionsreduzierung auf die Entwicklungsländer.

SBI soll auch die Tagesordnung für COP-4 beraten. Das könnte zu einer Debatte darüber führen, ob das Thema ‚Freiwillige Verpflichtungen der Entwicklungsländer‘ auf die Tagesordnung gesetzt werden soll oder nicht. In Kyoto war eine Bestimmung, wonach es den Entwicklungsländern freigestellt werden sollte, sich bestimmten Emissionsbegrenzungszielen freiwillig anzuschließen, in letzter Minute als Teil eines Kompromisses fallengelassen worden. Obwohl zahlreiche Entwicklungsländer eine nationale Entwicklungspolitik verfolgen, die zu einem geringeren Emissionszuwachs führt (z.B. durch effizienteren Energieeinsatz), lehnt eine große Mehrheit formelle Verpflichtungen der Entwicklungsländer ab, die Höchstgrenzen für ihre Emissionen festsetzen würden.

Außer den beiden, in der Konvention vorgesehenen Nebenorganen, wurde 1995 eine Ad-hoc-Gruppe nach Artikel 13 der Konvention eingesetzt. Sie soll während der Bonner Tagungen die Entwicklung eines multilateralen Konsultativprozesses zur Unterstützung jener Länder erörtern, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Senkung ihres Treibhausgasausstoßes Schwierigkeiten haben.

Das Kyoto-Protokoll wurde am 16. März 1998 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung aufgelegt. Bis 8. Mai hatten 34 Länder und die Europäische Union das neue Abkommen unterschrieben. Der nächste, und wichtigere Schritt der Ratifizierung dürfte allerdings mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um in Kraft zu treten, benötigt das Protokoll 55 Ratifizierungen; darunter müssen sich jedoch Industriestaaten befinden, die zusammen für mindestens 55% der Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 verantwortlich waren.

Das Kyoto-Protokoll ist ein rechtsverbindliches Abkommen, mit dem sich die Industriestaaten verpflichten, ihre gemeinsamen Treibhausgasemissionen um 5,2% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. (Vergleicht man jedoch den Ausstoß von Treibhausgasen, den man ohne dieses Protokoll im Jahr 2010 erwarten müßte, dann ergibt sich eine Reduzierung um immerhin 29%.) Das Protokoll zielt darauf ab, die Emissionen von insgesamt sechs Treibhausgasen zu reduzieren: Kohlendioxid, Methan, Stickoxid, Schwefelfluorid, HFCs and PFCs. Berechnet wurden die Reduktionsziele als Durchschnitt des Fünfjahreszeitraums von 2008-2012. Die nationalen Ziele liegen zwischen 8% für die Europäische Union und einige andere Staaten, 7% für die Vereinigten Staaten und 6% für Japan bis 0% für die Russische Föderation; sie erlauben sogar Emissionszunahmen, und zwar von 8% für Australien und 10% für Island.

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung aufgelegt. Sie trat am 21. März 1994 in Kraft und ist bisher von rund 175 Staaten ratifiziert worden.

 

* * * * *

Hinweis für Journalisten: Weitere Informationen erhalten Sie bei Michael Williams, Informationsstelle für Konventionen, Genf (+41-22) 917 8242/44; Fax (+41-22) 797 3464, e-mail [email protected]. In Fragen der Presse-Akkreditierung wenden Sie sich bitte an das Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn, (+49-228) 815 2770; Fax (+49-228) 815 1999, e-mail [email protected]. Offizielle Dokumente und Informationsmaterial stehen auch über Internet zur Verfügung, und zwar unter http://www.unfccc.de/.