Kyoto-Protokoll über Klimaänderungen wird zur Unterzeichnung aufgelegt

UNIC/93

BONN, 16. März 1998 (UNFCCC) — Drei Monate nach seiner Annahme wird das Kyoto-Protokoll heute im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York offiziell zur Unterzeichnung aufgelegt. Staats- und Regierungschefs, Außenminister und andere designierte Vertreter der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen können das Abkommen in der Zeit vom 16. März 1998 bis 15. März 1999 in New York unterzeichnen.

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich ein Staat, den authentischen Vertragstext anzuerkennen, die innerstaatlichen Maßnahmen zu seiner Ratifizierung einzuleiten und nichts gegen die Ziele des Vertrages zu unternehmen, bevor dieser in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde. Die Unterzeichnung an sich ist jedoch nicht die wichtigste politische Handlung; das Protokoll bedarf vor allem der Ratifizierung (bzw. der Annahme, Zustimmung oder des Beitritts), mit der sich der Staat rechtsverbindlich zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet. Je nach den Verfassungsbestimmungen eines Landes kann die Unterzeichnung des Vertrages lediglich Sache eines Regierungsbeschlusses sein, während die Ratifizierung die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft erfordert.

Das Protokoll wird 90 Tage nach seiner Ratifikation durch mindestens 55 Vertragsparteien des Übereinkommens in Kraft treten; unter diesen Parteien müssen sich Industrieländer befinden, deren Ausstoß an Kohlendioxid 1990 zusammen mindestens 55% des insgesamt von allen Industrieländern freigesetzten Kohlendioxids betrug.

„Heute beginnt die ‚Post-Kyoto-Phase‘, sagte Michael Zammit Cutajar, der Exekutivsekretär des Übereinkommens. „Wir erwarten, daß das Kyoto-Protokoll sehr bald zu Beginn des nächsten Jahrthunderts in Kraft treten wird und daß die erste Überprüfung des Vertragsinhaltes kurz danach stattfinden wird. Der erste Maßstab wird das Jahr 2005 sein. Dann müssen die Vertragsparteien nachweisen, welche Fortschritte sie zur Einhaltung der bereits vereinbarten Emissionsziele erreicht haben und dann beginnt die Arbeit an der Festlegung der Emissionsziele für den nächsten Zeitraum. Inzwischen sind alle Augen auf die nächste Konferenz der Vertragsparteien in Buenos Aires gerichtet, die im November stattfinden wird. Sie soll die politische Agenda weiter entwickeln und dafür sorgen, daß die verschiedenen, im Protokoll vorgesehenen Mechanismen Gestalt annehmen.“

Das Kyoto-Protokoll enthält rechtsverbindliche Vorschriften für die Industrieländer zur Begrenzung des Ausstoßes von Treibhausgasen nach dem Jahr 2000. Zusammen müssen diese Länder ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum der Jahre 2008-2012 um durchschnittlich mindestens 5% reduzieren. Die Ausstoßreduzierung bei den drei wichtigsten Treibhausgasen – Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Stickoxiden (N2O) – werden (mit einigen Ausnahmen) an den Werten des Jahres 1990 gemessen. Reduktionen bei den drei langlebigen Industriegasen Fluorchlorkohlenwasserstoff (FKW), perfluorierter Kohlenwasserstoff (PFC) und Schwefelhexafluorid (HF6) werden entweder an Werten aus dem Jahr 1990 oder aus 1995 gemessen.

Durch die Senkung des Treibhausgasausstoßes um 5 % bis zum Jahr 2010 (gemessen an den Werten von 1990), erreicht das Protokoll im Jahr 2010 Emissionswerte, die 29% unter jenen Werten liegen, die erreicht worden wären, wenn es diesen Vertrag nicht gegeben hätte. So wird der Trend ansteigender Treibhausgasemissionen zum Stillstand und zur Umkehr gebracht, der von den Industriestaaten vor 150 Jahren eingeleitet wurde. Die internationale Staatengemeinschaft ist damit dem wichtigsten Ziel der Konvention – nämlich den „gefährlichen anthropogenen (vom Menschen ausgehenden) Eingriff in unser Klimasystem“ zu verhindern – einen entscheidenden Schritt näher gekommen.

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