Menschenrechte: Wie man eine Beschwerde bei den Vereinten Nationen einreicht

Sind Sie der Meinung, dass Ihre Grundrechte nicht beachtet wurden? Hier finden Sie die verschiedenen Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde auf nationaler und internationaler Ebene. 

Bei den Vereinten Nationen 

Das Einreichen einer Beschwerde bei den Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen sollte das letzte Mittel sein. Zuvor müssen alle innerstaatlichen und nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft werden. 

Bevor Sie sich an die Vereinten Nationen wenden, empfiehlt es sich, eine örtliche Anwaltskammer oder eine Menschenrechtsgruppe in Ihrem Wohnsitzland um Hilfe zu bitten. Eine Liste der bei den Vereinten Nationen registrierten Nichtregierungsorganisationen mit Menschenrechtsbezug finden Sie hier. 

Auf der Website des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte finden sich ebenfalls Informationen für Personen, die sich mit Menschenrechtsfragen an die UN wenden möchten. Allerdings gibt es in einigen Menschenrechtsabkommen keine Mechanismen zur Behandlung von Individualbeschwerden. 

Entscheidungen von Menschenrechtsgremien über Individualbeschwerden sind in der Regel vertrauliche Dokumente, es sei denn, das Gremium beschließt etwas anderes. 

Wie man eine Beschwerde beim Menschenrechtsrat einreicht 

Das Beschwerdeverfahren für eine Einzelperson beim Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte 

Weitere Informationen über Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen bei den UN 

Deutschland 

Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind staatlich finanzierte, jedoch in ihrer Tätigkeit unabhängige Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Sie sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und bei der Erarbeitung entsprechender politischer Strategien beraten. Außerdem haben sie Kontroll- und Bildungsaufgaben. 

Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution ist das Deutsche Institut für Menschenrechte. 

Außerdem ist eine Ombudsstelle eingerichtet worden: 

https://www.bmj.de/DE/Themen/Menschenrechte/Menschenrechtswaechter/OmbudsstellenAnsprechpartner/OmbudsstellenAnsprechpartner_node.html 

Bei der Europäischen Union

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte in Ihrem Wohnsitzland nicht geachtet wurden und dieses nicht zufriedenstellend auf Ihre Beschwerde reagiert hat, können Sie eine Beschwerde bei der Europäischen Union einreichen.  

Die Verfahren zur Einreichung von Beschwerden bei den europäischen Institutionen sind vielfältig und komplex. Sie können sich an „Ihr Europa – Beratung“ wenden, um eine schnelle und informelle Beratung über das für Ihre Situation am besten geeignete Verfahren zu erhalten. Diese Plattform kann Ihnen auch dabei helfen, herauszufinden, welche europäischen Rechtsvorschriften in Ihrer Situation möglicherweise nicht eingehalten wurden. 

Die Informationen sind in allen 24 EU-Amtssprachen verfügbar. 

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 

Betrifft Ihre Klage ausschließlich eine Verletzung der Menschenrechte? Dann sollten Sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. 

Um eine Beschwerde einzureichen, muss sie den Anweisungen in Artikel 47 der Gerichtsordnung und den Anweisungen im Dokument „Einleitung des Verfahrens“ entsprechen. Eine ordnungsgemäß eingereichte Beschwerde wird vom Gerichtshof geprüft, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass sie für zulässig erklärt wird. 

Antragsformular 

Verfahren vor dem EGMR 

Stand des Verfahrens online 

 

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