Organisationen zur Erhaltung wandernder Tiere wandern selbst

UNIC/26

Die Sekretariate der Bonner Konvention über wildlebende Tierarten sowie der Europäischen Übereinkunft für Fledermäuse ziehen in das UNO-Haus am Rhein

BONN, 6. Dezember 1996 (UNEP/CMS) — Mit dem heutigen Umzug des Sekretariats zum Schutz wandernder Tiere in die Räumlichkeiten der Vereinten Nationen am Rhein wurde die Stellung Bonns als Sitz internationaler Organisationen wieder einmal gestärkt. Im nunmehr zu Ende gehenden Jahr hat die Anziehungskraft Bonns die unterschiedlichsten internationalen Organisationen des UN-Systems bewogen, sich in der Bundesstadt anzusiedeln. Ist es Zufall, daß auch die neue Gastgeberstadt – ebenso wie New York, Genf und Wien – an einem wichtigen Wasserweg, einem Symbol für Kontakte zwischen den Völkern und einem Schnittpunkt menschlicher Kommunikation, liegt? Das neue Zuhause am Rhein bietet internationalen Beamten unterschiedlicher Nationalität und Herkunft einen Ort der Zusammenarbeit, mit dem gemeinsamen Ziel, die menschliche Umwelt zu verbessern.

Die Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tiere – bekannt als Bonner Konven-tion oder “CMS“ – verdankt ihren Namen dem Umstand, daß sie 1979 in der deutschen Hauptstadt beschlossen wurde. Das Sekretariat dieser Konvention ist allerdings kein Neuling in Bonn, vielmehr zählt die 1985 hier eingerichtete Geschäftsstelle zu den ältesten in Bonn ansässigen UN-Büros. Das CMS-Sekretariat teilt sich nun den Gebäudekomplex an der Martin-Luther-King-Straße mit dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV), dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und dem Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC).

Die Bonner Konvention koordiniert rund um die Welt die Bemühungen der einzelnen Länder zur Erhaltung von Tierarten, die in ihren vorhersehbaren Wanderungen regelmäßig Staatsgrenzen überschreiten. Die Konvention zielt darauf ab, bedrohte Tierarten zu schützen, die schon bald für immer der Menschheit verloren gehen könnten. Sie ermutigt die Länder, Schutzmaßnahmen im Rahmen besondererer Abkommen über bestimmte Tiergattungen zu ergreifen, wie zum Beispiel für Delphine und andere Kleinwale im Mittel- und Schwarzmeer sowie im baltischen Meer und in der Nordsee. Bemühungen, den sibirischen Kranich vor der unmittelbar drohenden Ausrottung im westlichen Teil seines Lebensraumes zu schützen, zeigen erste Erfolge. Andere Herausforderungen liegen noch vor uns – wie etwa die Rettung der Großtrappe, einer der am meisten gefährdeten Vögel Europas, der in einem seiner traditionellen europäischen Verbreitungsgebiete schon von der Landkarte verschwunden ist.

Die Konvention zählt 49 Vertragsstaaten aus fünf Regionen: Afrika, Amerika und die Karibik, Asien, Europa und Ozeanien und ihr Geltungsbereich nimmt ständig zu. Das Sekretariat, das unter dem Umwelt-Programm der Vereinten Nationen (UNEP) arbeitet, leistet verwaltungstechnische Unterstützung für die Konvention. Unter der Leitung seines Koordinators, Arnulf Müller-Helmbrecht, sind acht Mitarbeiter unterschiedlicher Nationalität in den Amtssprachen der Konvention – Englisch, Französisch und Spanisch – tätig.

Zusammen mit dem CMS-Sekretariat ist auch das Sekretariat des Abkommens über den Schutz der Fledermäuse in Europa (Eurobats), unter der Leitung seines Geschäftsführers Eric Blencowe, untergebracht. Weitere Sekretariate von anderen CMS-Übereinkünften werden in naher Zukunft in Bonn erwartet.

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Für weitere Informationen zur Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten und die Tätigkeit des CMS-Sekretariates wenden Sie sich bitte an:

UNEP/CMS Sekretariat Tel: (+49 228) 815 2401
Gebäude der Vereinten Nationen, Bonn      Fax: (+49 228) 815 2449
Martin-Luther-King-Straße 8 E-mail: [email protected]
D-53175 Bonn  
Deutschland Eurobats:Tel: 815 2420, Fax: 815 2445