Regierungen wollen Schutz gefährdeter wandernder Tierarten verbessern

UNIC/46

GENF/BONN, 10. April 1997 – – Delegierte und Experten aus rund 80 Ländern und von mehr als einem Dutzend internationaler Organisationen werden ab heute auf einer achttägigen Konferenz in Genf beraten, wie die dramatische Reduzierung wandernder Tierarten weltweit gestoppt werden kann. Viele davon gehören zu jenen Tierarten, die am stärksten von der Ausrottung bedroht sind.

Weil wandernde Tiere internationale Grenzen überschreiten, sind sie nur so sicher wie am schwächsten Glied in der Kette von Orten, an denen sie sich auf ihren Wanderungen aufhalten. Ihre biologischen Bedürfnisse – Ernährung, Brut, Aufzucht von Jungtieren – müssen während ihres Zuges in verschiedenen Lebensräumen erfüllt werden. Da internationale Zusammenarbeit zum Schutz dieser Tiere absolut notwendig ist, haben zahlreiche Regierungen 1979 das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) verabschiedet. Die Konvention gibt einen Rahmen vor, in dem die Länder spezielle Abkommen für die Erhaltung und den Bestand bestimmter Gruppen wandernder Tierarten ausarbeiten können.

Der Geschäftsführer der Konvention, Arnulf Müller-Helmbrecht, hat an die Konferenz und die Öffentlichkeit appelliert, der langfristigen Erhaltung von Fauna und Flora als einer der wichtigsten Voraussetzungen menschlichen Lebens mehr Aufmerksamkeit zu widmen. “Die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung wandernder Arten muß verbessert werden, da diese Tiere mehr als andere das gemeinsame Naturerbe der Menschheit symbolisieren. Ich rufe vor allem zum Schutz der wandernden Tierarten auf, die unmittelbar von der Ausrottung bedroht sind, wie z.B. der Berggorilla in Zentralafrika, die Mittelmeer-Mönchsrobbe, der Sibirische Schneekranichs und der Dünnschnabel-Brachvogel im westlichen Zentralasien. Die Abnahme der Anzahl dieser und vieler anderer Tiere gibt Anlaß zu ernster Sorge“.

Ganz oben auf der Tagesordnung der Konferenz stehen Vorschläge zur Aktualisierung des Anhangs zur Konvention, der eine lange Liste wandernder Tierarten aufführt, die zu ihrer Erhaltung einer konzertierten Aktion bedürfen. Ungefähr 40 Arten aus allen Regionen der Erde sollen in diese Liste aufgenommen werden. Zu ihnen zählen wandernde Vögel, darunter 13 Albatroßarten, und verschiedene Meeressäuger wie z.B. kleine Wale und Otter.

Die Delegierten werden untersuchen, welche Fortschritte die verschiedenen artenspezifischen Abkommen gebracht haben, die innerhalb des CMS Rahmenwerks abgeschlossen oder initiiert wurden. Die Konferenz soll auch die Wirksamkeit der Konvention beurteilen und eine Strategie zur Durchführung weiterer Schutzmaßnahmen erörtern.

Der Wissenschaftliche Rat der Konvention traf sich vom 7. bis 8. April, der Ständige Ausschuß der Konvention am 9. April. Die Haupttagung der Vertragsstaatenkonferenz findet vom 10. bis 16. April statt. Am dazwischenliegenden Wochenende, am Sonntag 13. April, wird ein Symposium über Tierwanderungen durchgeführt, das vom Bonner Sekretariat der Konvention zusammen mit der Welt-Naturschutz-Union (IUCN) am Sitz der IUCN bei Gland in der Schweiz organisiert wird.

Hintergrundinformationen zur Bonner Konvention

Die Konvention hat zwei Anhänge:

  • Anhang I enthält Arten, die vom Aussterben bedroht sind und deshalb größten Schutz benötigen;
  • Anhang II listet Arten auf, deren “ungünstiger Erhaltungsstatus“ spezielle Schutzabkommen zwischen den Ländern erforderlich macht.

Bisher wurden im Rahmen der Konvention über wandernde Tierarten folgende Sonderabkommen geschlossen:

* Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (1995). Pelikane, Störche, Flamingos, Enten, Gänse und viele andere Vogelarten sind in ihrem Jahreszyklus zumindest teilweise von den Feuchtgebieten in Europa und Afrika abhängig. Mit dem Abkommen werden rund 117 “Arealstaaten“ aufgefordert, beim Schutz der mehr als 170 Wasservogelarten, die über eine Region von 60 Millionen Quadratkilometern (fast 40 Prozent der Landmasse der Erde) verbreitet sind, zusammenzuarbeiten. Die Vertragsstaaten kooperieren bei der Erhaltung der Lebensräume, dem Management der menschlichen Aktivitäten, im Bereich der Forschung und Überwachung, sowie bei Gesetzgebung, Bildung und Informationsaustausch.

* Das Abkommen zur Erhaltung der Wale im Schwarzen Meer, im Mittelmeer und in angrenzenden atlantischen Gewässern (1996). Delphine, Schweinswale und andere Wale sind durch Fischerei, die Zerstörung ihres Lebensraumes und Umweltverschmutzung bedroht. Das Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, die Wale durch die Schaffung vernetzter Schutzgebiete zu Fütterung, Aufzucht und Kalben zu schützen. Die Vertragsstaaten müssen auch gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um den zufälligen oder vorsätzlichen Fang der Wale durch Schiffe zu verringern, die unter der Flagge der Vertragsstaaten oder in Gebieten unter ihrer Jurisdiktion fahren.

* Das Abkommen zur Erhaltung der kleinen Wale in Ostsee und Nordsee (1992). Die gemeinsamen Anstrengungen, die Umweltverschmutzung, den zufälligen Fang in Fischernetzen, Störungen durch Freizeit- oder andere menschliche Aktivitäten, und das Stranden zu verringern, konzentrieren sich auf 14 Arten kleiner Wale, unter denen 5 Arten als selten gelten.

* Das Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer (1990). Dieses Abkommen zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden wurde durch eine Virusepidemie angeregt, der 1988 60 Prozent der Seehunde zum Opfer fielen. Eine Studie aus dem Jahr 1996 zeigt, daß dank konzertierter und streng koordinierter Erhaltungsmaßnahmen die Seehundpopulation mit rund 10.000 Tieren wieder auf das Niveau angewachsen ist, das vor der Epidemie bestand.

* Das Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa (1991). Rund 20 Fledermausarten in ganz Europa sind durch die Verschlechterung ihres Lebensraumes, Störungen an den Orten, an denen sie sich niederlassen, und gefährliche Pflanzenschutzmittel bedroht.

* Das Verwaltungsabkommen zur Erhaltung des Sibirischen Schneekranichs (1993). Diese Vögel, die in West- und Zentralasien brüten, in Indien und Iran überwintern und auf ihrem Weg zu ihren russischen Brutstätten Pakistan, Kasachstan und andere “Arealstaaten“ überqueren, sind fast ausgerottet. Unter dem Abkommen ist die Zusammenarbeit zwischen den “Arealstaaten“ und internationalen, spezialisierten Organisationen erheblich verbessert worden. Es besteht wieder Hoffnung, die Population zu retten.

* Das Verwaltungsabkommen zur Erhaltung des Dünnschnabel-Brachvogels (1994). Die Dünnschnabel-Brachvögel, die 1994 auf einen Bestand von etwa 200 bis 300 Tiere zusammengeschrumpft waren, brüten in einer unbekannten Gegend in oder nahe bei den Steppen Südwestsibiriens. Sie wandern durch Zentralasien zu ihren Winterplätzen im Nahen Osten und über das Mittelmeer, um in Nordafrika zu überwintern. Die Aufklärung von Jägern und Maßnahmen, die einer weiteren Zerstörung ihrer Übernachtungs- und Winterplätze entgegenwirken sollen, sind zwei der Strategien, die durch das Verwaltungsabkommen vorangetrieben werden.

Auch neue Abkommen und Erhaltungsprojekte werden derzeit diskutiert, z.B. für die Großtrappe, einem der am stärksten gefährdeten Vögel Europas, für die Meeresschildkröten und für Walen in aller Welt.

 

Informationen für Medienvertreter:
Im Genfer Palais des Nations, Saal 3, findet am Dienstag, den 8. April 1997 um 14.00 Uhr eine Pressekonferenz mit führenden Experten auf dem Gebiet der Erhaltung der Tierwelt statt.
Nur die Plenarsitzungen der Vertragsstaatenkonferenz sind offen für akkreditierte Medienvertreter. Diese Sitzungen finden in der Zeit vom 10. bis 16. April im Palais des Nations, Saal XVIII statt.
Die British Broadcast Corporation (BBC) wird von Montag, 14. April, bis Mittwoch, 16. April, jeweils in der Mittagspause von 14.00 bis 15.00 Uhr eine sechsteilige Filmreihe über Tierwanderungen mit dem Titel “Die unglaubliche Reise“ vorführen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Williams in Genf, Tel: (+41-22) 979-9242 oder (+41-79) 409-1528; Fax: (+41-22) 797-3464 oder e-mail [email protected]
Unterlagen zur Konvention finden Sie in englischer Sprache auch im Internet unter: http://www.wcmc.org.uk/cms
UNEP/CMS Secretariat, Martin-Luther-King-Str. 8, D-53175 Bonn, Tel: (49-228)815-2401/2, Fax: (49-228) 815-2445