Strafgerichtshof-Ankläger Khan: Haftbefehl gegen Netanyahu und Hamas-Anführer beantragt

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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat am Montag mitgeteilt, dass er gegen die Führer der Hamas und Israels Premierminister Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen beantragt hat.

In einer Erklärung sagte Khan, es gebe hinreichende Gründe für die Annahme, dass die Hamas-Führer Yahya Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif) und Ismail Haniyeh „die strafrechtliche Verantwortung für Mord, Vernichtung und Geiselnahme – neben zahlreichen anderen Verbrechen – tragen“, seit der Gaza-Konflikt nach den von der Hamas angeführten Angriffen im Süden Israels am 7. Oktober ausbrach.

Angeblich Hunger als Methode der Kriegsführung

Es gebe auch Grund zu der Annahme, dass der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu und der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant für weitere Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich seien, die „auf dem Gebiet des Staates Palästina begangen wurden“, so Khan.

Dazu würden „das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen … vorsätzliche Angriffe gegen die Zivilbevölkerung [und] Vernichtung und/oder Ermordung“ gehören, so die Erklärung Khans.

Obwohl Israel nach internationalem Recht das Recht hat, sich selbst zu verteidigen, erläuterte Khan in seiner Anklage, dass die „absichtliche Verursachung von Tod, Hunger und großem Leid“ für die Zivilbevölkerung ein klarer Verstoß gegen die 2002 in Rom unterzeichnete Gründungscharta des IStGH darstelle. Israel ist kein Unterzeichner des Römischen Statuts, während Palästina es ist.

„Heute betonen wir erneut, dass das Völkerrecht und die Gesetze des bewaffneten Konflikts für alle gelten. Kein Fußsoldat, kein Kommandeur, kein ziviler Führer – niemand – kann ungestraft handeln“, sagte Khan, der auch seine Sorge über die eskalierende Gewalt im Westjordanland zum Ausdruck brachte.

Obwohl der IStGH keine UN-Organisation ist, hat er ein Kooperationsabkommen mit den Vereinten Nationen. Und wenn eine Situation nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, kann der UN-Sicherheitsrat die Situation an den IStGH verweisen und ihm damit die Zuständigkeit übertragen.

Im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof (IGH), dem wichtigsten Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten, verhandelt der Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) über Einzelpersonen.