Verhandlungen über Kyoto-Protokoll in Buenos Aires sollen Senkung der Treibhausgasemissionen fördern

UNIC/133

BUENOS AIRES/BONN, 26. Oktober 1998 (UNFCCC) — Minister und andere hochrangige Vertreter aus rund 180 Ländern treffen vom 2. – 13. November 1998 in Buenos Aires zusammen, um den Weg für die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen zu ebnen, die im Kyoto-Protokoll zur Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen beschlossen wurde.

“Die Kyoto-Konferenz zur Klimakonvention war von großem öffentlichen Interesse begleitet, da die Industriestaaten dort zum ersten Mal rechtsverbindliche Ziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen vereinbarten“, erklärte der Exekutivsekretär der Konvention, Michael Zammit Cutajar. “In Buenos Aires werden die Regierungen versuchen, die Spielregeln für die Verwirklichung dieser Zielsetzungen festzulegen.“

“Diese Regeln sind außerordentlich wichtig, denn sie werden sich sowohl auf die wirtschaftlichen Kosten der Emissionssenkungen im nächsten Jahrzehnt als auch auf die Debatte über künftige Verpflichtungen von Industriestaaten und Entwicklungsländern auswirken“, betonte Zammit Cutajar.

Ganz oben auf der Tagesordnung von Buenos Aires stehen daher die Details der drei “Flexibilitätsmechanismen“, die im Kyoto-Protokoll vorgesehen sind. Sie sollen den Industriestaaten helfen, die Kosten für die Erreichung ihres gemeinsamen Zieles zur Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes um fünf Prozent bis zum Fünfjahreszeitraum von 2008 bis 2012 zu senken.

Die Einzelheiten für die Durchführung dieser Mechanismen, die von manchen Ländern lebhaft begrüßt, von anderen eher skeptisch beurteilt wurden, müssen noch ausgearbeitet werden. Falls diese Verhandlungen in Buenos Aires nicht abgeschlossen werden können, werden die Regierungen versuchen, sich auf einen Fahrplan für die baldige Fertigstellung der Durchführungsregeln zu einigen.

Nach den Bestimmungen des Protokolls sollen jene Industriestaaten, die ihre Emissionen über das vereinbarte Ziel hinaus reduzieren, im Rahmen eines internationalen “Emissionshandels“ die Möglichkeit haben, die Gutschriften für solche Überschüsse an andere Länder zu verkaufen. Eine Schlüsselfrage dabei ist, ob es konkrete Deckelungen für die Höhe solcher Gutschriften geben soll, die von einem Land gekauft oder verkauft werden können. Man wird sich auch der Sorge annehmen, daß manche Länder ihre Reduktionsziele mit sehr geringem Aufwand erreichen könnten und dann in der Lage wären, Emissionsgutschriften in großen Mengen an andere Länder zu verkaufen. Dies könnte den Druck von manchen Industriestaaten nehmen, den Ausstoß von Treibhausgasen auf nationaler Ebene zu senken.

Ein “Mechanismus zur sauberen Entwicklung“ soll es den Industriestaaten ermöglichen, Projekte zur Vermeidung von Emissionen in Entwicklungsländern zu finanzieren und dafür Gutschriften zu erhalten. Damit würde ein neuer wichtiger Weg erschlossen, über den Regierungen und private Unternehmen “saubere Technologien“ fördern und in die Entwicklungsländer übertragen können. Auch durch die “gemeinsame Durchführung“ können Gutschriften erworben werden, aber nur bei Investitionsvorhaben in anderen Industriestaaten. Regeln für die Vorlage von Berichten, vergleichbare Bewertungsmethoden und Projektrichtlinien müssen jedoch noch ausgearbeitet werden.

Die Konferenz von Buenos Aires wird sich auch mit den Fortschritten befassen, die bei der Umsetzung der Klimarahmenkonvention von 1992 erzielt wurden. Sie soll außerdem praktische Maßnahmen zur Förderung des Transfers klimafreundlicher Technologien in die Entwicklungsländer ausarbeiten. Weitere Beschlüsse stehen an zur Rolle der Globalen Umweltfazilität (GEF) für die Finanzierung von Vorhaben im Sinne der Konvention, zu den Richtlinien, nach denen Entwicklungsländer über ihre Maßnahmen zur Senkung des Treibhausgasausstoßes und ihre nationalen Programme zu den Klimaveränderungen Bericht erstatten, sowie zu den notwendigen Schritten zur Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels und der Politik zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes auf die Entwicklungsländer.

Eine weitere wichtige Frage, die in Kyoto offen blieb, ist die der sogenannten “CO2-Senken“, vor allem der Wälder, die durch ihre Aufnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre zur Reduzierung der Nettoemissionen beitragen. Nach einer hitzigen Debatte wurden einige dieser „CO2-Senken“ in die Berechnung der Kyoto-Ziele aufgenommen; es gibt aber noch immer methodologische Probleme, wie ihr Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewertet werden soll.

Viele Entwicklungsländer sind gegen förmliche Verpflichtungen, selbst freiwilliger Natur, die eine Obergrenze für ihren Treibhausgasausstoß festlegen würden. Dabei betonen sie, daß ihr “Pro-Kopf-Ausstoß“ im Vergleich zu dem der Industriestaaten noch immer sehr niedrig ist. Trotzdem hat die Gastgeberregierung Argentinien beantragt, einen Tagesordnungspunkt “freiwillige Verpflichtungen“ auf die Agenda der Vierten Vertragsstaatenkonferenz (COP-4) zu setzen. Dieser Tagesordnungspunkt dürfte zu einer der am heftigsten umstrittenen Fragen der Konferenz werden.

Da Kyoto soviel öffentliche Aufmerksamkeit und Niederschlag in den Medien fand, haben viele Industrien erkannt, daß sie bald mit echtem Druck seitens ihrer Regierungen rechnen müssen, den Treibhausgasausstoß zu senken. Viele haben sich bereits zu einer positiven Haltung bekannt. Die Regierungen müssen diese Dynamik jetzt aufrechterhalten und ihre in Kyoto gesetzten Ziele glaubwürdig machen, indem sie nationale Richtlinien und Ziele ausarbeiten und veröffentlichen.

Die Vereinbarung von Kyoto wird erst dann rechtsverbindlich, wenn mindestens 55 Länder, einschließlich jener Industriestaaten, auf die zusammen 55 Prozent aller Industriestaatenemissionen entfallen, das Protokoll ratifiziert haben. Man hofft, daß dies im Jahr 2001 der Fall sein wird.

* * * *

Hinweis für Journalisten

Die offiziellen Dokumente der Konferenz, einschließlich der Texte der Konvention und des Protokolls, stehen im Internet unter http://www.unfccc.int/ zur Verfügung. Unterlagen für die Presse und andere Hintergrundinformationen finden Sie unter http://www.unep.ch/conventions/index.htm. Für weitere Informationen oder Interviews wenden Sie sich bitte an Michael Williams, Informationsstelle für Konventionen, Genf, Tel.: (+41-22) 917 8242/44; Fax: (+41-22) 797 3464; E-mail: [email protected]. Anfragen bezüglich Presse-Akkreditierung oder logistische Einrichtungen für die Medien in Buenos Aires richten Sie bitte an Dr. Axel Wüstenhagen, Direktor, Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn und Medienkoordinator für COP-4, Tel.: (+49-228) 815 2770; Fax: (+49-228) 815-2777: E-mail: [email protected] oder [email protected].