UN-Gericht weist Forderungen gegen Deutschland ab

Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen. Deutschland müsse seine Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die höchsten UN-Richter am Dienstag in Den Haag. Damit stellten sie klar, dass es auf der „Grundlage der Sachinformationen und rechtlichen Argumente“ keine Grundlage gebe, die von Nicaragua geforderten Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zu verhängen.

Der Forderung Deutschlands, die Klage Nicaraguas völlig abzuweisen, entsprachen die Richter aber nicht. Sie entschieden nur über einen von Nicaragua ebenfalls eingebrachten Eilantrag, der Sofortmaßnahmen gegen Deutschland verlangte. Das Hauptverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Entscheidungen des Gerichts sind bindend.

Nicaragua hatte Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen vor den Gerichtshof gebracht und zugleich einen Eilantrag gestellt. Darin wurde Deutschland zu einem Stopp der Rüstungslieferungen aufgefordert. Nach Ansicht von Nicaragua könnte durch die deutschen Rüstungslieferungen an Israel ein Völkermord im Gazastreifen ermöglicht werden. Deutschland hatte die Klage als haltlos zurückgewiesen.

Es ist bereits das zweite Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg vor dem Gerichtshof. Ende 2023 hatte Südafrika Israel verklagt und eine sofortige Waffenruhe gefordert. Die Richter hatten dem zwar nicht entsprochen, aber Israel ermahnt, alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern. Israel hatte Völkermord-Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Das Land beruft sich nach den Massakern der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Palästinenserorganisationen am 7. Oktober 2023 auf das Recht zur Selbstverteidigung.

Nicaragua hatte argumentiert, dass Deutschland im vergangenen Jahr Rüstungslieferungen für 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt hatte, zehnmal so viel wie im Vorjahr. Doch Deutschland hatte nach Ansicht der Richter plausibel dargelegt, dass 98 Prozent davon nur allgemeine Rüstungsgüter wie Helme oder Schutzwesten waren und keine Kriegswaffen. Auch den Vorwurf, dass Deutschland die Beihilfen für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA im Gazastreifen auf Eis gelegt hatte und damit gegen humanitäres Recht verstoßen habe, ließ das Gericht nicht gelten.