UN-Kritik an Deutschlands Umgang mit Menschen mit Behinderung

Scharfe Kritik an der deutschen Politik im Umgang mit Menschen mit Behinderung hat ein UN-Fach­ausschuss geäußert. Unter anderem ging es um die separaten Strukturen bei Schule, Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderung.

Sie würden nach wie vor zu häufig in Sonderschulen, Werkstätten und Heimen separiert, hieß es bei einer Tagung des zuständigen Fachausschusses in Genf. Ausschussmitglied Markus Schefer, ein Schweizer Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, verglich die separaten Strukturen mit der einstigen Segregation von Schwarzen und Weißen in den USA. Sonderschulen, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderungen seien in deutschen Gesetzen fest verankert, sagte er.
Das sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Die Politik tue zu wenig, um diese Sonderwelten abzubauen. Von Seiten der deutschen Kultusministerkonferenz wurde indes betont, man sei der Auffassung, dass Förderschulen nicht gegen die Konvention verstießen. Sie dienten auch der Sicherstellung des Elternwahlrechts.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie hält fest, dass Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden können (Artikel 24). Die deutsche Delegation bedankte sich für den konstruktiven Dialog und räumte ein, dass noch einiges zu tun sei.

Zwei Tage lang hatte der Ausschuss, der die weltweite Umsetzung der Behindertenrechtskonvention überwacht, Politiker von Bund und Ländern sowie Vertreter der Zivilgesellschaft zum Stand der Inklusion befragt.